Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Ortsteil Aiterbach; Antragsteller: Fam. Oberndorfer Hinweis auf Beschluss Nr. 44 vom 16.10.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 17.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 17.09.2019 ö 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich am 16.10.2018 mit einem ersten Antrag befasst und beschlossen, dass das Baulandentwicklungsmodell zur Anwendung kommen soll. Dies wurde den Antragstellern mitgeteilt.

Nun beantragt Familie Oberndorfer erneut die Aufstellung eines Bebauungsplans „in Art und Umfang des ehemaligen Einheimischenmodells“.

Auf einer Teilfläche von ca. 4.000 qm der Fl.Nr. 563 (insgesamt 6.907 qm), Gemarkung Aiterbach, sollen vier Bauparzellen mit einer Größe von ca. 700 – 800 qm für Einfamilienhäuser samt Erschließungsstraße und Eingrünung entstehen. Die Wohnhäuser sollen eine maximale Grundfläche von von 9 x 16 m haben.

Die Bebauung soll den westlichen Ortsteil harmonisch mit der bestehenden Bebauung abrunden. Dem Antrag ist ein Bebauungsvorschlag des planenden Architekten beigefügt.

Die betreffende Fläche ist im Flächennutzungsplan teilweise als Dorfgebiet und größtenteils als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan ist daher im Rahmen eines Änderungsverfahrens anzupassen. Gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren ist auch das Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Herr Schuhbauer merkt an, dass die Hauptwasserleitung in der betreffenden Fläche verlegt ist.

Herr Groszek regt eine durchgängige Straßenführung statt einer Sackgasse an.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Allershausen für eine Teilfläche von ca. 4.000 qm im östlichen Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 563, Gemarkung Aiterbach. Die betreffende Teilfläche von ca. 4.000 qm aus dem Grundstück Fl.Nr. 563, Gemarkung Aiterbach ist als Dorfgebiet darzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Aiterbach Nordwest“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB. Dabei kommt das Baulandentwicklungsmodell zur Anwendung.
Das Plangebiet erstreckt sich auf eine Teilfläche von ca. 4.000 qm des Grundstücks Fl.Nr. 563, Gemarkung Aiterbach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Mit der Ausarbeitung der Flächennutzungsplanänderung, des Bebauungsplanes und evtl. notwendiger weiterer Unterlagen (z.B. Umweltbericht) wird das Büro Wankner und Fischer, Alte Ziegelei 18, 85386 Eching, beauftragt.

Die Kosten des Ba uleitplanverfahrens sind vom Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Vereinbarung ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2019 08:22 Uhr