Vorstellung des Konzeptes für die Ausführung der Ausgleichsfläche für das Baugebiet Eggenberger Feld Süd auf der Flurnummer 380, Gemarkung Tünzhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 12.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 12.11.2019 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Durch den Landschaftspflegeverband wird die Ausgleichsmaßnahme auf der Flurnummer 380, Gemarkung Tünzhausen im Detail geplant und die Kosten kalkuliert. Frau Linke hat die Planung und ökologische Baubegleitung dazu übernommen. Herr Maino stellt dem Gemeinderat die Planung im Detail vor.

Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche für das „Baugebiet Eggenberger Feld Süd“:
  • Entfernung der gebietsfremden Gehölze (Robinien) im Norden der Fläche zur Freistellung der vorhandenen Obstgehölze
  • Herstellung einer Salbei Glatthaferwiese
  • Pflanzung der Einzelbäume, zur Schaffung eines Hutewaldes
  • Pflanzung einer Streuobstwiese
  • Errichtung eines Informationspavillons und von Sitzbänken
  • Aufbau einer extensiven Beweidung zur Offenhaltung der Fläche
  • Entfernen des Rießen-Bärenklaus (Osten)
  • Nachpflanzung des Waldrands im Süden gemäß Plan

Die Kostenschätzung für die Maßnahme liegt bei gesamt 65.075,82 €. Die Maßnahme soll noch im Herbst 2019/Frühling 2020 durchgeführt werden.

Die Ausgleichsfläche wird für die Allgemeinheit zugänglich und eine Nutzung für Umwelt-bildungszwecke möglich sein. Hier könnten unter anderem Schulen oder Kindergärten den Bereich nutzen, um Natur und Bäume kennen zu lernen.

Bei der Pflanzaktion auf der Fläche soll der Gemeindekindergarten eingebunden werden, da im aktuellen Kindergartenjahr das Thema Nachhaltigkeit den Kindern näher gebracht werden soll.

Das Grundstück ist eine Wiese, die von drei Seiten mit Wald umgeben ist. Somit ist es ideal für einen Hutewald. Die Pflege soll über eine Beweidung mit Schafen und Pferden erfolgen. Dafür sind ggf. Fördergelder abrufbar.
Mit der Entfernung der gebietsfremden Gehölze soll im Herbst begonnen werden, da nur von November bis Februar Baumfällungen zulässig sind. Anschließend ab Februar sollen die vorgesehenen Pflanzungen vorgenommen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Maßnahme zu.
Der Auftrag für die Durchführung wird an den Landschaftspflegeverband erteilt.  

Frau Nina Huber war erst ab TOP Nr. 4 im öffentlichen Teil anwesend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.12.2019 07:46 Uhr