Verkehrskonzept Eggenberger Feld Süd
Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 175 vom 08.10.2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 12.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die GR-Sitzung am 08.10.2019 wurde durch die Verwaltung ein Beschilderungskonzept für das Baugebiet „Eggenberger Feld Süd“ erarbeitet und dem Gemeinderat vorgelegt.
Nachdem einige Punkte noch unklar waren, wurde für den weiteren Klärungsbedarf ein Arbeitskreis gebildet.
Diese Arbeitskreissitzung fand nun am 28.10.2019 statt.
Auf Vorschlag des Arbeitskreises werden die „Planstraßen M und N“ aufgrund der sehr engen Straßenverhältnisse (5 m breite) als verkehrsberuhigter Wohnbereich ausgewiesen. Zur besseren Erkennbarkeit sollen die Einmündungen zur Jobsterstraße mit einem durchgehenden abgesenkten Gehweg mit Granitgroßsteinpflaster ausgeführt werden. Somit werden die Straßen auch optisch, ähnlich wie Grundstückszufahrten, als untergeordnete Straßen wahrgenommen. Eine Ausweisung von öffentlichen Stellflächen ist hier aufgrund der Straßenbreite nicht möglich.
Die „Planstraße L“ kann aufgrund der baulichen Anlage nicht als verkehrsberuhigter Wohnbereich ausgewiesen werden. Dieser Straßenzug wird in die „Zone 30“ aufgenommen. Um das neue Baugebiet weder für Anwohner noch für Pendler als „Dauerparkplatz“ zu gestalten, werden die entsprechenden Parkmöglichkeiten mit Parkscheibe max. 4 Std. beschildert.
Für die Jobsterstraße wird entlang des Neubaugebietes ein flächendeckendes „beidseitiges Halteverbot“ aufgestellt. Dies gilt sowohl für die Jobsterstraße als auch für den Grünstreifen östlich davon.
Diskussionsverlauf
Herr Lerchl frägt nach einer Tiefgarage unter der Kindertagesstätte, da auf den ausgewiesenen Parkflächen maximal 4 Stunden zulässig sein sollen. Dieser Vorschlag wurde im AK nicht weiter verfolgt. Der Bebauungsplan sieht keine Tiefgarage vor.
Die „Rechts-Vor-Links Regelung“ wurde vom AK bewusst so vorgeschlagen. Es soll keine durchgängige Strecke, an der Jobsterstraße entstehen, die zum Schnellfahren verleitet. Zugleich soll durch die „Rechts-Vor-Links Regelungen“ an jeder Einmündung der Verkehrsfluss nicht unnötig erschwert werden. Die Verkehrsregelung im gesamten Verlauf der Jobsterstraße soll betrachtet und ggf. angepasst werden.
Herr Zwingler bittet um Einzelabstimmung zu den von ihm zur AK Sitzung nachgereichten Vorfahrtsvorschlägen an der „Planstraße L“.
Beschluss 1
Es erfolgt eine Einzelabstimmung zu den Vorfahrtsregelungen an der „Planstraße L“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 11
Abstimmungsbemerkung
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, den vorgeschlagenen Beschilderungsplan des Arbeitskreises umzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4
Datenstand vom 09.12.2019 07:46 Uhr