Antrag auf beidseitiges Parkverbot in Schroßlach; Hinweis auf TOP Nr. 8 (öffentlicher Teil) der GR-Sitzung vom 08.10.2019; Beratung und Beschlussfassung über "schnellstmögliche Rückgängigmachung"


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 12.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 12.11.2019 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 27.10.2019 beantragen die unterzeichnenden Bürger Schroßlachs die Aufhebung des Bescchlusses 178 der Gemeinderatssitzung vom 08.10.2019 hinsichtlich des beidseitigen Parkverbots.

22 der rund 30 Einwohner sowie 9 der 11 Eigentümer von Wohnimmobilien in Schroßlach sind gemäß Unterschriftenliste gegen das beschlossene Parkverbot. Dies stellt die Mehrheit der direkt Betroffenen dar.

Diskussionsverlauf

In der Diskussion kristallisiert sich heraus, dass abgemeldete, auf öffentlichem Grund abgestellte Fahrzeuge wohl das Hauptproblem sind. Diese haben, unabhängig von einem Parkverbot, nichts auf öffentlichem Grund zu suchen und das Abstellen ist entsprechend zu ahnden.

Beschluss

Der Gemeinderat hebt den Beschluss Nr. 178 vom 08.10.2019 betreffend das beidseitige Parkverbot für die gesamte Ortschaft  Schroßlach auf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Nina Huber nahm an der Abstimmung nicht teil.

Datenstand vom 09.12.2019 07:46 Uhr