Unterhalt Gewässer 3. Ordnung;
Unterhaltsarbeiten am Bachlauf der Atter Fl.Nr. 670/2, Gemarkung Aiterbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 17.12.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bachlauf der Atter, Fl.Nr. 670/2, Gemarkung Aiterbach, ist auf seiner gesamten Länge (bis OE Aiterbach) im Eigentum der Gemeinde Allershausen. Der Bach führt Oberflächenwasser Richtung Amper ab.
Durch Auswaschungen und Uferabbrüche kann das Oberflächenwasser nicht oder nur sehr schwer abfließen. Durch die Erdabsenkungen werden die Anliegergrundstücke in der Benutzung eingeschränkt.
Mit einem Verbau mit Flussbausteinen können die Uferstreifen begradigt, befestigt und wieder ordnungsgemäß hinterfüllt werden.
Die Beschädigungen befinden sich ab dem Abzweig Hohenbuch (nach der Autobahnbrücke
) Richtung Aiterbach.
Zur Behebung der Schäden wurde von der Spezialfirma für Uferverbauung Wurzer, Eitting, ein Angebot eingeholt, es beläuft sich auf 18.810,-- € netto. Die Arbeiten können nur bei gefrorenen Bodenverhältnissen (Winter 2020) ausgeführt werden.
Beschluss
Die Unterhaltsarbeiten für die Atter (Gewässer 3. Ordnung) ab der Gemeindegrenze (Autobahnbrücke Schernbuch) wird an die Fa. Wurzer, Eitting, zum Angebotspreis von 18.810,-- € netto vergeben. Grundlage der Auftragsvergabe ist das Angebot vom 22.10.2019. Entsprechende Mittel sind in den Haushalt 2020 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.01.2020 07:36 Uhr