2. Änderung des Bebauungsplanes "Glonnfeld II"; Antrag von Ralf Huber; Hinweis auf TOP Nr. 5 der GR-Sitzung vom 03.12.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 11.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 11.02.2020 ö 2

Sachverhalt

Herr Ralf Huber beantragte mit Schreiben vom 05.11.2019 die Änderung des Bebauungsplanes „Glonnfeld II“. Der Gemeinderat hat am 12.11.2019 der Änderung grundsätzlich zugestimmt. Vor der Sitzung fand dazu ein Ortstermin statt. Die Änderung des Bebauungsplanes ist noch förmlich durch einen Änderungsbeschluss einzuleiten.

Der Bebauungsplan soll so angepasst werden, dass die topographischen Gegebenheiten einbezogen werden und ein sinnvolles Bauen möglich wird.

Im Zuge der Anpassung sollen außerdem die Baufenster so geändert werden, dass kleinere Wohneinheiten geschaffen werden können. Somit sollen 10 statt bisher 8 Wohneinheiten ermöglicht werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Glonnfeld II" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB i.V.m. § 13a BauBG (beschleunigtes Verfahren) wie folgt:

Für die Grundstücke Fl.Nr. 1323/26, 1323/27, 1323/28 und 1323/29, Gemarkung Allershausen sind die Baugrenzen bzw. Baufenster so zu ändern, dass die topographischen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Die festgesetzte Grundflächenzahl bleibt unverändert. Gegenüber der bisherigen Festsetzung von insgesamt 8 Wohneinheiten sollen 10 Wohneinheiten zulässig sein.

Die Kosten des Änderungsverfahrens sind vom Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Vereinbarung ist abzuschließen. Die Beauftragung eines Planungsbüros für die Ausarbeitung der Änderungsplanung erfolgt in Absprache mit dem Antragsteller durch die Gemeinde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.05.2020 13:15 Uhr