Erschließung der Anton-Bruckner-Straße;
Hinweis auf Beschluss Nr. 14 der GR-Sitzung vom 10.04.2018 und
Beschluss Nr. 44 der GR-Sitzung vom 12.11.2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 11.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nachfolgend die Stellungnahme vom Ing. Büro Schönenberg zur Kenntnis:
„Bei der Anton-Bruckner-Straße, die in diesem Abschnitt noch nicht endgültig hergestellt ist, schließen noch unbebaute Grundstücke an. Dabei ist zu erwarten, dass im Zuge einer Bebauung die anschließende, evtl. neu hergestellte Fahrbahn sowie Gehwege und Parkbuchten beschädigt werden würden.
Da diese Straße heute in einem weitgehend befriedigenden Zustand ist und auch die Oberflächenentwässerung funktioniert, empfehlen wir, den Ausbau zurückzustellen. Auch auf die Gefahr, dass bei einer neuen Rechtslage auf Anliegerbeiträge verzichtet werden muss.
Hier müsste man also nach unserer Meinung jetzt nichts unternehmen und besser abwarten, bis evtl. Bauanträge eingereicht werden. Dann könnte man im Zusammenhang mit der Behandlung des Bauantrags einen möglichen Straßenausbau mit Herstellung von Parkbuchten und Zufahrten abstimmen und einen passenden Ausbau planen.“
Beschluss
Aufgrund der technischen Empfehlung des Ing. Büro Schönenberg wird keine erstmalige Herstellung der Anton-Bruckner-Straße durchgeführt. Durch die Änderung des KAG können Erschließungsanlagen, deren erstmalige Herstellung bereits begonnen wurde,
innerhalb von 25 Jahren abgeschlossen werden und es können somit auch keine Erschließungsbeiträge mehr abgerechnet werden. Nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge können auch künftig keine Ausbaubeiträge mehr abgerechnet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Kortus war nach Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Datenstand vom 07.05.2020 13:15 Uhr