BV Sgoff Tobias, Vorbescheid, Neubau eines Wohnhauses (3 WE) mit Garage, Fl.Nr. 1805/3


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.09.2020 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich des Ortsteiles Unterkienberg und ist im Flächennutzungsplan als WA-Gebiet ausgewiesen. Das Grundstück ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Das geplante Wohnhaus hat die Maße 15m x 9m. Die Bauweise erfolgt mit E+1+D.
Es soll ein Satteldach mit 40 Grad Dachneigung entstehen.

Aufgrund des Grundstückschnittes wird durch den Antragsteller eine Abstandsflächenübernahme auf der Fl. Nr. 1731, Gemarkung Allershausen beantragt. Eigentümer dieser Fläche ist die Gemeinde Allershausen. Die Übernahme wird beantragt für einmal 2,00m x 3,00m und einmal 1,50m x 2,50m.

Die erforderlichen 6 Stellplätze laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Das Bauvorhaben befindet sich im Überschwemmungsgebiet „Glonn“.

Diskussionsverlauf

Herr Huber gibt zu bedenken, dass durch die Abstandsflächenübernahme ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Der beantragten Abstandsflächenübernahme durch die Gemeinde Allershausen wird zugestimmt. Es ist eine entsprechende Abstandsflächenübernahmeerklärung mit der Gemeinde Allershausen abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.10.2020 11:22 Uhr