2. Änderung des Bebauungsplanes Glonnfeld II
Antrag von Ralf Huber
Hinweis auf TOP Nr. 8 der GR-Sitzung vom 12.11.2019
Hinweis auf TOP Nr. 5 der GR-Sitzung vom 03.12.2019
Hinweis auf TOP Nr. 2 der GR-Sitzung vom 11.02.2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 29.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Glonnfeld II betrifft die Flurnummern 1323/26, /27, /28 und /29, alle Gemarkung Allershausen. Vom Planungsbüro Wacker wurde nun nach den Vorgaben von Herrn Huber ein Vorentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplan übersendet. Die Begründung zur Nachverdichtung habe ich als Anlage beigefügt.
Die bisherigen vier Baufenster sollen auf drei größere Baufenster aufgeteilt werden. In der folgenden Übersicht wurde die Planung dem jetzt rechtskräftigen Bebauungsplan gegenübergestellt:
Rechtskräftiger Bebauungsplan Glonnfeld II
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Planung zur 2. Änderung
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Zulässige Grundfläche
3x 110 m² und 1 x 120 m² gesamt 450 m²
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Zulässige Grundfläche
4 x 84 m² und 1 x 192 m² gesamt 528 m²
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Wandhöhe 6 m
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Wandhöhe 6,40 m
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Wohneinheiten 8
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Wohneinheiten 10
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Höhenlage der Fußbodenoberkante ist an die Verkehrsfläche gebunden und darf diese nur 0,30 m übersteigen
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Parzelle 1-4
Höhenlage ist mit 0,30 m über Rohfußboden festgelegt
Parzelle 5
Oberkante Rohfußboden im EG über dem gewachsenen Gelände, gemessen beim höchsten Punkt der Hausumfassung
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Gerade die Höhenlage ist in diesem Fall ein sehr markanter Punkt. Das Gelände steigt von der Erschließungsstraße im Norden hin zum südlichsten Punkt des Grundstückes in der Parzelle 5 um etwa einen Meter an. Mit der jetzigen Festlegung im Bebauungsplan wäre das Grundstück im Nachteil, da für die Einhaltung der Wandhöhe im Norden im südlichen Bereich Erdreich abgetragen werden müsste. Mit der gewünschten Höhenlage und Wandhöhe würden die anderen Gebäude aber deutlich niedriger (z. T. mehr als ein Meter) als die Parzelle fünf. Hier müsste im Verhältnis zu den anderen Grundstücken eine Mitte gefunden werden.
Diskussionsverlauf
Aus dem Gemeinderat gibt es keine Einwände oder Anregungen zur vorgestellten Planung.
- ohne Abstimmung -
Datenstand vom 03.11.2020 11:11 Uhr