Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen, einem Nebengebäude und Stellplätze
Fl.Nr. 459/4, Gem. Tünzhausen
Hinweis auf Beschluss Nr. 72 vom 19.03.2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 27.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben liegt im Ortsteil Göttschlag und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen zum Teil als MD-Gebiet ausgewiesen. Das geplante Bauvorhaben soll im Norden über den Geltungsbereich der Ortsteilsatzung hinausragen. Dazu liegt eine Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Freising zur Zustimmung der Situierung des Gebäudes vor. Einer Reduzierung der Anbauverbotszone für die Bebauung im Abstand von 10 m vom Fahrbahnrand wurde ebenfalls zugestimmt (Anbauverbotszone Staatsstraße 20 m).
Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß in die Umgebungsbebauung ein.
Die Bauweise erfolgt mit einem Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss plus Nebenanlagen und Stellflächen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Für die weitere Bearbeitung ist ein Entwässerungsplan vorzulegen. Eine gesicherte Erschließung ist nur mit Abschluss einer Erschließungsvereinbarung möglich.
Diskussionsverlauf
Herr Huber fragt nach dem Nachweis der Retentionsflächen. Dies ist im Verfahren durch das LRA Freising zu prüfen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Eine Erschließungsvereinbarung für die öffentliche Wasserversorgung und Entwässerung ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.11.2020 14:31 Uhr