Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung für die Fl.Nrn. 170, 171, 178/2 und 178/13 der Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 27.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.10.2020 ö 4

Sachverhalt

Der Gesetzgeber möchte den Eltern bis 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter zugestehen. Dieser Rechtsanspruch stellt die Gemeinde Allershausen vor die Aufgabe, entsprechende Räumlichkeiten bereitzustellen.

Zwar ist derzeit noch nicht abzusehen, in welcher Form die Ganztagsbetreuung ausgestaltet sein wird. Klar ist jedoch, dass die Räumlichkeiten im Schulgebäude und in den bestehenden Kindertagesstätten nicht dafür ausreichen werden. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung Überlegungen für entsprechende räumliche Erweiterungen gemacht.

Die Schaffung von Betreuungsplätzen sollte in der näheren Umgebung der Schule erfolgen, idealerweise auf dem Schulgelände oder daran angrenzend.

Aus diesem Grund soll für die Grundstücke Fl.Nrn. 170, 171, 178/2 und 178/13 alle Gemarkung Allershausen eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen werden, um der Gemeinde im Verkaufsfall die Möglichkeit eines Vorkaufsrechts einzuräumen.

Des Weiteren ist gemäß dem aktuellen Planungsstand davon auszugehen, dass auf dem 3. Bauabschnitt zur Ortsmitte kein Gebäude errichtet werden kann. Die Überlegungen dort ein Bürgerhaus oder Cafe zu errichten, werden daher nicht weiter verfolgt. Als Alternative dazu könnten ebenfalls die o.g. Flächen in Frage kommen.

Die Gemeinde Allershausen verfolgt damit Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge, die der Allgemeinheit zugutekommen. Das Schulgelände sowie angrenzende Flächen befinden sich bereits in Gemeindebesitz. Dadurch ist eine gute städtebauliche Überplanung des Gebietes möglich.

Diskussionsverlauf

Anmerkung von GR Lerchl, dass ein weiteres Grundstück mit der Flurnummer 191/2, Gemarkung Allershausen in die Vorkaufsrechtssatzung mit aufgenommen werden soll. In solchen Fällen sollte lt. GR Mitglied Klose immer ein Lageplan zur Orientierung mit in den Unterlagen sein.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Gemeinde Allershausen (Vorkaufsrechtssatzung). In die Satzung ist zusätzlich das Flurstück 191/2, Gemarkung Allershausen mit aufzunehmen. Die Satzung ist als Anlage zur Niederschrift beizufügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2020 14:31 Uhr