Erlass von eingeschränkten Halteverbotszonen mit Ausweisung entsprechender Kfz Stellflächen im Gemeindebereich Allershausen; Hinweis auf Gr-Beschluss Nr. 18 vom 23.02.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 09.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.03.2021 ö 9

Sachverhalt

Aufgrund immer wieder, wilder und rücksichtsloser Parkerei im Teilbereich der Gemeinde Allershausen wurde die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Lösungsvorschlag zur Verbesserung der Parksituation auszuarbeiten.

Im ersten Abschnitt sollen folgende Straßen entsprechend ausgewiesen werden:
Jobsterstraße, Fliederweg, Beethovenstr., Joseph-Haydn-Straße, Franz-Liszt-Straße, Seestraße, von-Sickenhauser-Straße, Auenstraße, Richard-Strauß-Straße, Wiesenweg, Händelstraße, Weiherweg, Forellenweg (siehe Stellplatzmarkierungspläne im Anhang).

Diese Maßnahme ist nötig, da ein reibungsloser Verkehrsfluss für Versorgungsfahrzeuge, Rettungsfahrzeuge und der Winterdienst, etc. nicht mehr gewährleistet wird.

Nach Rücksprache mit dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, schlägt die Verwaltung vor, die oben genannten Straßenzüge mit entsprechender Stellplatz Markierung auszustatten.

Bei der Festlegung der Stellflächen wurden folgende Punkte berücksichtigt:
-Freihaltung von Wasserhausanschlussschiebern und Gasanschlüssen
-Sichtdreiecke
-Mindestbreite der Straße

Die Beschilderung erfolgt mit den Verkehrszeichen:
274.1 (Zone 30, doppelseitig Anfang Ende), 290.1 (eingeschränkte Halteverbotszone, doppelseitig Anfang Ende), 1053-30 (Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt), 1010-58 (Personenkraftwagen).

Diskussionsverlauf

Nach Diskussion zur Einbeziehung des Beirats Verkehr und Gewerbe soll die Beschlussfassung zurückgestellt werden und eine zeitnahe Behandlung im Beirat erfolgen.

GR Held regt an, die betroffenen Anlieger darauf hinzuweisen, dass Fahrzeuge grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück parken sollen.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Beschlussfassung zurück. Der Beirat Verkehr und Gewerbe soll zeitnah über die Vorschläge beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

Datenstand vom 30.03.2021 11:08 Uhr