Erlass von eingeschränkten Halteverbotszonen mit Ausweisung entsprechender KfZ-Stellflächen im Gemeindebereich Allershausen; Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 35 vom 09.03.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 23.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 23.03.2021 ö 8

Sachverhalt

Aufgrund immer wieder, wilder und rücksichtsloser Parkerei im Teilbereich der Gemeinde Allershausen wurde die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Lösungsvorschlag zur Verbesserung der Parksituation auszuarbeiten.

Im ersten Abschnitt sollen folgende Straßen entsprechend ausgewiesen werden:
Jobsterstraße, Fliederweg, Beethovenstr., Joseph-Haydn-Straße, Franz-Liszt-Straße, Seestraße, von-Sickenhauser-Straße, Auenstraße, Richard-Strauß-Straße, Wiesenweg, Händelstraße, Weiherweg, Forellenweg (siehe Stellplatzmarkierungspläne im Anhang).

Diese Maßnahme ist nötig, da ein reibungsloser Verkehrsfluss für Versorgungsfahrzeuge, Rettungsfahrzeuge und der Winterdienst, etc. nicht mehr gewährleistet wird.

Nach Rücksprache mit dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, schlägt die Verwaltung vor, die oben genannten Straßenzüge mit entsprechender Stellplatzmarkierung auszustatten.

Bei der Festlegung der Stellflächen wurden folgende Punkte berücksichtigt:
-Freihaltung von Wasserhausanschlussschiebern und Gasanschlüssen
-Sichtdreiecke
-Mindestbreite der Straße

Die Beschilderung erfolgt mit den Verkehrszeichen:
274.1 (Zone 30, doppelseitig Anfang Ende), 290.1 (eingeschränkte Halteverbotszone, doppelseitig Anfang Ende), 1053-30 (Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt), 1010-58 (Personenkraftwagen).

Nach Überprüfung werden die Unterlagen nachgeliefert.

Diskussionsverlauf

GR Mück verdeutlicht, dass der Beirat Verkehr und Gewerbe hier weitere Personen wie die Polizei hinzugezogen hat, und sämtliche vorgeschlagenen Stellplätze sorgfältig erarbeitet wurden.

GR Held verweist auf den gegenüber der Joseph-Haydn-Str. 18 eingezeichneten Stellplatz. Dieser sollte auf die Hausseite herübergenommen wird, so dass an der Grundstücksseite zwei Stellplätze anstatt dem bisher einen eingezeichneten Stellplatz entstehen. Dies wird laut Herrn Vaas nochmals geprüft, da hier eventuell andere Gründe (Wasserschieber) entgegen sprechen.

GR Bail weist darauf hin, dass der aktuelle Markierungsplan ja jederzeit geändert (erweitert oder reduziert) werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den oben genannten Beschilderungs- und Markierungsplan umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Datenstand vom 16.04.2021 11:46 Uhr