Antrag auf Vorbescheid für den Abbruch einer Garage und Anbau eines Wohntraktes an ein bestehendes Reihenhaus auf der Fl.Nr. 2256, Gemarkung Allershausen Hinweis auf Beschluss Nr. 38 vom 23.03.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 13.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.04.2021 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wurde in der letzten Gemeinderatssitzung zurückgestellt. Vor der Sitzung findet eine Ortsbesichtigung zusammen mit der Landschaftsarchitektin Frau Ruhland statt.

Das geplante Bauvorhaben befindet sich nicht innerhalb der für Laimbach geltenden Klarstellungs- und Ergänzungssatzung. Planungsrechtlich ist das Bauvorhaben deshalb als sonstige Baumaßnahme im Außenbereich nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen.
Der Anbau eines Wohntraktes hat die Maße: 5,40 m x 8,49 m (EG + OG).
Es soll ein Pultdach mit DN 10° errichtet werden.

Nachdem die bestehende Doppelgarage abgebrochen wird, sind zu den zwei bestehenden Stellplätzen auf dem Grundstück noch zwei weitere Stellplätze befahrbar herzustellen.

Aus Sicht der Verwaltung wird hier eine neue Wohneinheit geschaffen.
Aufgrund der Größe des Baugrundstückes soll in Hinsicht einer möglichen Grundstücksteilung eine entsprechende Erschließungsvereinbarung für die Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage mit der Gemeinde Allershausen abgeschlossen werden.

Die Einhaltung der Abstandsflächen ist durch das Landratsamt Freising zu prüfen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Diskussionsverlauf

Der Ortstermin mit Frau Ruhland hat gezeigt, dass in diesem Bereich der Laimbach teilweise verrohrt ist. Hier ist eine umfassende Bestandsaufnahme notwendig und die Hochwassersituation abzuklären, da der Abfluss durch die Bebauung nicht mehr gewährleistet ist.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Auf dem Baugrundstück sind insgesamt 4 Stellplätze befahrbar herzustellen. Eine entsprechende Erschließungsvereinbarung für die Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 19

Abstimmungsbemerkung
Damit ist der Antrag abgelehnt. Der Verbau des Laimbachs ist generell abzuklären und eine Bestandsaufnahme erforderlich.

Datenstand vom 03.05.2021 12:19 Uhr