Antrag auf Vorbescheid für den Anbau einer Einliegerwohnung mit Doppelgarage an ein bestehendes Wohnhaus auf der Fl.Nr. 1734/40, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 27.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.04.2021 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Reckmühle“ und ist als reines Wohngebiet (WR) ausgewiesen.

Das bestehende Gebäude weist eine Hauslänge von 10,94 m auf. Durch den geplanten Anbau werden 8,00 m an das bestehende Gebäude angebaut. Somit ergibt sich eine Gesamtlänge von 18,94 m.

Im Zuge des Antrags auf Vorbescheid soll geprüft werden ob eine entsprechende Baufensterüberschreitung (Im Osten um bis zu ca. 2,50 m und im Norden um bis zu ca. 1,50 m) möglich ist.
Da der Hauptbaukörper nicht parallel zum Baufenster ist, gibt es bereits auf der Westseite eine Baufensterüberschreitung.

Der Antragsteller begründet seinen Antrag wie folgt:

„Der Anbau an das bestehende Wohngebäude folgt in seiner Flucht den Gebäudekanten des bestehenden Wohnhauses und fügt sich damit städtebaulich in die Nachbarbebauung ein. Damit werden zum einen die Baugrenzen teilweise unterschritten und teilweise überschritten um ein Abknicken des Gebäudes zu vermeiden und der Art der ortstypischen Bebauung gerecht zu werden. Zur Einhaltung dieser räumlichen Anforderungen überschreitet das Gebäude die Baugrenze an der Nord- und Ostseite.“

Im Hinblick auf eine Grundstücksteilung ist für die neu geschaffene Wohneinheit eine Erschließungsvereinbarung für die Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage mit der Gemeinde Allershausen abzuschließen.

GRZ (0,4) und GFZ (0,70) werden eingehalten.

Stellplätze (4 Stück) werden laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen nachgewiesen.

Es ist anzumerken, dass sich in der näheren Umgebung keine Gebäude mit einer vergleichbaren Hauslänge befinden. Vergleichbare Doppelhäuser oder größer Mehrfamilienhäuser weisen eine Hauslänge von max. 16,30 m auf.

Diskussionsverlauf

Das Gremium ist sich einig, dass das Grundstück den Anbau verträgt. Aufgrund der Gesamtlänge von 18,94 m sollte allerdings über eine Begrenzung auf 16,30 m oder einen nach Süden versetzten Anbau nachgedacht werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.05.2021 10:49 Uhr