Antrag auf Neubau eines Nebengebäudes mit Garagen und Wohnungen auf der Fl.Nr. 47 der Gemarkung Aiterbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 19.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.10.2021 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Aiterbach und ist als Innenbereichsvorhaben gemäß § 34 BauGB zu beurteilen.

Es ist geplant, das bestehende Nebengebäude neu zu bauen.
Durch den Neubau des Gebäudes werden im Erdgeschoss eine Werkstatt, eine Garage sowie zwei Hallen errichtet.
Im Dachgeschoss werden zwei Wohneinheiten geschaffen.
Die Maße des Neubaus betragen: 18,50 m x 10,50 m (L x B) und die Firsthöhe beträgt 10,11 m.
Es wird ein Satteldach mit einer Dachneigung von 43 ° errichtet.
Stellplätze werden entsprechend der Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen nachgewiesen.

Die Abstandsflächen sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen.

Nachbarunterschriften sind bis auf die Fl.Nr. 51, Gemarkung Aiterbach, vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Abstandsflächen sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.11.2021 11:33 Uhr