Sachstandsbericht zu den Trägervereinbarungen/Defizitverträgen mit den Kinderbetreuungseinrichtungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 09.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Juli 2020 wurde der Grundsatzbeschluss getroffen, die Personalmehrkosten für die Großraumzulage der freien Träger in neu auszuarbeitende Defizitvereinbarungen aufzunehmen.
Daraufhin wurden mit den Einrichtungen bzw. Trägern Gespräche geführt und die Vertragsentwürfe übersandt.
Das Ziel der Gemeinde ist es, möglichst gleichlautende Vereinbarungen mit den Trägern zu treffen. Jedoch ist eine gewisse Bandbreite an Regelungen im Bereich der Krippe über Kindergarten zum Hort zu berücksichtigen und auszuhandeln.
Im Juli und August dieses Jahres haben Gespräche mit zwei Trägern stattgefunden. Von anderen Trägern kamen erst in der Vorwoche Rückmeldungen zu den Vertragsentwürfen.
Einem Träger wurde bereits ein Abschlag auf die Vorjahres-Mehrkosten ausgezahlt, einem zweiten Träger wurde dies angeboten. Dazu ist jedoch noch keine Rückmeldung seitens des Trägers erfolgt.
In den Gesprächen mit allen Trägern hat sich gezeigt, dass es sehr unterschiedliche Wünsche der Träger zur Ausgestaltung einer Defizitregelung bzw. sowie zur Übernahme der Mehrkosten der Großraumzulage gibt.
Diskussionsverlauf
GRin Kellner-Zotz teilt mit, dass die Mehrkosten der Großraumzulage als „durchlaufender Posten“ in voller Höhe angedacht waren. Die Verträge sollen schnellstmöglich abgeschlossen werden, da einige der Träger die Zulage noch nicht an die Beschäftigten ausbezahlt haben.
GR Groszek merkt an, dass die Vertragsregelungen von der Gemeinde vorgegeben werden sollten.
GR Held stellt im weiteren Diskussionsverlauf den Antrag zur Geschäftsordnung auf Abstimmung.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Defizitregelungen in den Trägerverträgen und die Übernahme der Personalmehrkosten durch die Großraumzulage getrennt voneinander zu regeln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.11.2021 12:23 Uhr