Mietanpassung für die Verwaltungsräume der VG im Rathaus Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 23.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 23.11.2021 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Nach § 1 Nr. 2 des Vertrages über die Mietanpassung für die Verwaltungsgebäude vom 10.02.2017 ist zum 01.01.2022 eine erneute Mietanpassung entsprechend dem Baukostenindex für Wohngebäude in Bayern möglich. Der Baukostenindex hat sich im maßgebenden Zeitraum August 2016 bis August 2021 von 102,4 auf 129,2 (Basis 2015=100) erhöht. Die Miete könnte danach um 26,2 % erhöht werden. 

Macht man von dieser Möglichkeit der Mietanpassung Gebrauch, erhöht sich der m²-Preis für die Hauptnutzflächen von 9,85 € auf 12,40 € und für die Nebennutzflächen von 4,90 € auf 6,20 €.

Damit ergibt sich folgende Berechnung der neuen Miete:

Rathaus
HNF
NNF
Miete HNF
x 12,40 €
Miete NNF
x 6,20 €
Mtl. Miete
bisher €
Mtl. Miete 
neu €
Miet-Erhöhung
mtl./jährlich
Allershausen
389,66
215,70
4.831,78
1.337,34
4.895,08
6.169,12
1.274,04 €/
 15.288,48 €
Paunzhausen
59,28
42,72
735,07
264,86
793,24
999,93
206,69 €/
 2.480,28 €

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Mietanpassung für die Verwaltungsräume der VG im Rathaus Allershausen entsprechend § 3 Abs. 2 des Vertrages vom 07.02.2002 um 26,2 % ab 01.01.2022. Danach beträgt die Miete für das Rathaus in Allershausen mtl. 6.169,12 €. Dieser Mietzins kann frühestens zum 01.01.2027 erneut entsprechend dem Baukostenindex für Wohngebäude in Bayern angepasst werden.
Die übrigen Bestimmungen des Mietvertrages vom Februar 2002 bleiben unverändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2021 12:27 Uhr