Stellungnahme Verwaltung
Daten angezeigt aus Sitzung:
16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 23.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In den Parzellen 65, 66 und 67 ist jeweils eine Grundfläche von 810 qm für 10 geplante Häuser in Hausgruppen festgesetzt. Die Einteilung der Häuser ist bereits durch geplante Grundstücksgrenzen dargestellt. Es soll durch eine redaktionelle Anpassung der Planzeichnung klar gestellt werden, dass sich die Grundfläche der Parzellen jeweils zu gleichen Teilen auf die einzelnen dargestellten geplanten Grundstücke der Reihenhäuser bezieht.
In der textlichen Begründung soll klargestellt werden, dass die zulässige Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen auch Terrassenüberdachungen umfasst.
Beschluss
Die Planzeichnung wird redaktionell angepasst, um klarzustellen, dass je Haus in Hausgruppe eine Grundfläche von maximal 81 qm zulässig ist. Die insgesamt je Parzelle festgesetzte maximale Grundfläche wird dadurch nicht geändert. Des Weiteren wird in der textlichen Begründung klargestellt, dass die zulässige Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen auch Terrassenüberdachungen umfasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.12.2021 12:27 Uhr