14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Ausweisung von Gewerbeflächen zwischen der Kreisstraße FS 6 und der Autobahn A 9 (Gewerbegebiet A 9 Süd)
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 01.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die neue Eigentümerin des Grundstücks Fl.Nr. 1253/1 der Gemarkung Allershausen ist an die Gemeinde herangetreten und hat ihre Bebauungsabsichten vorgestellt. Sie beantragt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens. Die Übernahme der entstehenden Kosten werden zugesagt und sollen in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart werden.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Somit ist die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.
Diskussionsverlauf
GR Held fordert Augenmaß beim Flächenverbrauch und regt an, weitere Gewerbeflächen für einheimische Betriebe im Zuge des Änderungsverfahrens auszuweisen.
GR Bail gibt Nachfolgelasten im Bereich der Infrastruktur wie Kläranlage, Kindergarten und Schule zu bedenken.
GR Kortus erkundigt sich nach den Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinde im Planungsverfahren, beispielsweise einer Höhenbegrenzung der Gebäude auf 10 Meter.
Bürgermeister Vaas teilt mit, dass die Planungshoheit bei der Gemeinde liegt. Damit ist sichergestellt, dass die Wünsche und Ziele der Gemeinde in der Planung berücksichtigt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Allershausen für den Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 1253/1, 1253/3 und einer Teilfläche aus 1223 der Gemarkung Allershausen zur Ausweisung von Gewerbebauflächen.
Mit der Ausarbeitung des Planes wird in Abstimmung mit der Antragstellerin beauftragt:
Büro für städtebauliche Planung & Beratung Eckhard Bökenbrink, Schloßstraße 9, 90562 Kalchreuth.
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens sind von der Antragstellerin zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren nach dem BauGB einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2
Datenstand vom 14.03.2022 09:17 Uhr