Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Gewerbegebiet A 9 Süd"


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 01.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.02.2022 ö 3

Sachverhalt

Die neue Eigentümerin des Grundstücks Fl.Nr. 1253/1 der Gemarkung Allershausen ist an die Gemeinde herangetreten und hat ihre Bebauungsabsichten vorgestellt. Sie beantragt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens. Die Übernahme der entstehenden Kosten werden zugesagt und sollen in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart werden.

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Somit ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes, verbunden mit einer Änderung des Flächennutzungsplanes, notwendig.

Diskussionsverlauf

GR Lerchl erkundigt sich, was mit dem Grundstück 2053/4 passiert und regt es als Grünfläche zur Abrundung an.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes i.S. des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet " Gewerbegebiet A 9 Süd".

Der Planungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist und wie folgt umgrenzt ist:

im Osten:         durch die Bundesautobahn A 9
im Westen:         durch die westliche Grenze der Fl.Nr. 1223 bzw. die östlichen Grenzen der Fl.Nrn. 2053/4, 2057/1 und 2059/1 der Gemarkung Allershausen
im Norden:         durch die südliche Grenze der Fl.Nr. 1239 (Kreisstraße FS 6)
im Süden:         durch die nördliche Grenze der Grundstück Fl.Nrn. 2053/4 und 2060 der Gemarkung Allershausen

Das Planungsgebiet umfasst folgende Grundstücke:
Fl.Nr. 1253/1, 1253/3 und eine Teilfläche aus 1223 der Gemarkung Allershausen

Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als Gewerbegebiet -GE- festzusetzen (Lageplan rot umrandet).

Mit der Ausarbeitung des Planes wird in Abstimmung mit der Antragstellerin beauftragt:
Büro für städtebauliche Planung & Beratung Eckhard Bökenbrink, Schloßstraße 9, 90562 Kalchreuth.

Die Kosten des Bauleitplanverfahrens sind von der Antragstellerin zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren nach dem BauGB einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Datenstand vom 14.03.2022 09:17 Uhr