Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes i.S. des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet " Gewerbegebiet A 9 Süd".
Der Planungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist und wie folgt umgrenzt ist:
im Osten: durch die Bundesautobahn A 9
im Westen: durch die westliche Grenze der Fl.Nr. 1223 bzw. die östlichen Grenzen der Fl.Nrn. 2053/4, 2057/1 und 2059/1 der Gemarkung Allershausen
im Norden: durch die südliche Grenze der Fl.Nr. 1239 (Kreisstraße FS 6)
im Süden: durch die nördliche Grenze der Grundstück Fl.Nrn. 2053/4 und 2060 der Gemarkung Allershausen
Das Planungsgebiet umfasst folgende Grundstücke:
Fl.Nr. 1253/1, 1253/3 und eine Teilfläche aus 1223 der Gemarkung Allershausen
Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als Gewerbegebiet -GE- festzusetzen (Lageplan rot umrandet).
Mit der Ausarbeitung des Planes wird in Abstimmung mit der Antragstellerin beauftragt:
Büro für städtebauliche Planung & Beratung Eckhard Bökenbrink, Schloßstraße 9, 90562 Kalchreuth.
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens sind von der Antragstellerin zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren nach dem BauGB einzuleiten.