Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf der Fl.Nr. 132, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 12.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 12.04.2022 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Hauptort Allershausen und ist im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Ampertalstraße" als MD-Gebiet (Dorfgebiet) ausgewiesen.

Das bestehende Wohnhaus wird abgebrochen und durch diesen Neubau ersetzt. Dieser Neubau ist kleiner als der bisherige und befindet sich im Baufenster.

Der geplante Neubau des Wohnhauses hat die Maße 6,25 m x 9,20 m. Das bereits bestehende Satteldach des Gewerbegebäudes wird für den Neubau verlängert.
Das Satteldach wird mit einer Dachneigung von 41° errichtet (Festgesetzt laut Bebauungsplan ist bei einer Bauweise von E+1 eine Dachneigung von 30°).

Zusätzlich wird auf der Süd- und Nordseite eine Dachgaube errichtet. Hierzu ist eine Befreiung bzgl. Dachaufbauten nötig.

Die Festgesetzten GRZ und GFZ-Werte werden weiterhin eingehalten.

Das Grundstück liegt teilweise im Überschwemmungsgebiet. Ein entsprechender Retentionsausgleich ist durch das Landratsamt Freising zu prüfen.

Für dieses Bauvorhaben sind laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen je Wohneinheit zwei Stellplätze nachzuweisen. Insgesamt sind somit 4 Stellplätze entsprechend nachzuweisen.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Dachneigung und Dachaufbauten werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2022 09:44 Uhr