Antrag auf Baugenehmigung zum Ersatzneubau Penny-Markt auf der Fl.Nr. 1220, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 12.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 12.04.2022 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Kammerfeld Süd" und ist als GE-Gebiet ausgewiesen.

Es handelt sich hierbei um den Ersatzneubau des am 24.09.2021 abgebrannten Penny Marktes.
Da es sich bei der Firma Penny-Markt GmbH hauptsächlich um den sogenannten Konzeptbau handelt, sind im Vergleich zu dem damals genehmigten Penny-Markt einige Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Kammerfeld Süd" notwendig.

Folgende Festsetzungen sind berührt:

Festsetzung
Befreiung


Dachneigung 8 – 18 °
3 ° (Flachdach wird vom Betreiber gefordert)
Baugrenze
Überschreitung der Baugrenze im Süden durch das Anlieferungsgebäude.
Systemrelevanter Grundriss des Betreibers muss umgesetzt werden (Länge/Breite des Verkaufsraumes wird durch die Regalierung bestimmt)

Evtl. notwendige Ausgleichsflächen aufgrund der Überschreitung der Baugrenzen sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Diskussionsverlauf

GR Zandt regt die Prüfung an, ob die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach möglich ist.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Baufenster und Dachneigung werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2022 09:44 Uhr