Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf der Fl.Nr. 2659/5, Gemarkung Allershausen
Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 102 vom 07.09.2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 12.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen und ist als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Planungsrechtlich ist das Grundstück dem Innenbereich zuzuordnen und als Innenbereichsvorhaben gemäß § 34 BauGB zu beurteilen (Außenbereich im Innenbereich).
Die Maße der Doppelhaushälfte betragen 8,00 m x 11,00 m. Es werden Keller, EG und DG errichtet. Bei der Dachform handelt es sich um ein Satteldach mit einer Dachneigung von 30 °.
Auf der Westseite des Grundstücks wird zusätzlich eine Garage mit den Maßen 6,00 m x 6,00 m errichtet.
Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein.
Für eine gesicherte Erschließung ist mit der Gemeinde Allershausen eine entsprechende Sondervereinbarung für die Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage abzuschließen.
Auf die Nähe zur denkmalgeschützten Kirche wird hingewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Mit der Gemeinde Allershausen ist eine Sondervereinbarung für die Wasser- und Kanalerschließung abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.05.2022 09:44 Uhr