Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf der Fl.Nr. 2659/5, Gemarkung Allershausen Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 102 vom 07.09.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 12.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 12.04.2022 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen und ist als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Planungsrechtlich ist das Grundstück dem Innenbereich zuzuordnen und als Innenbereichsvorhaben gemäß § 34 BauGB zu beurteilen (Außenbereich im Innenbereich).

Die Maße der Doppelhaushälfte betragen 8,00 m x 11,00 m. Es werden Keller, EG und DG errichtet. Bei der Dachform handelt es sich um ein Satteldach mit einer Dachneigung von 30 °.

Auf der Westseite des Grundstücks wird zusätzlich eine Garage mit den Maßen 6,00 m x 6,00 m errichtet.

Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein.

Für eine gesicherte Erschließung ist mit der Gemeinde Allershausen eine entsprechende Sondervereinbarung für die Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage abzuschließen.

Auf die Nähe zur denkmalgeschützten Kirche wird hingewiesen.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Mit der Gemeinde Allershausen ist eine Sondervereinbarung für die Wasser- und Kanalerschließung abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2022 09:44 Uhr