Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Lager- und Montagehalle mit Büro auf der Fl.Nr. 1253/1 der Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 19.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.07.2022 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet A9 Süd“, für den die Aufstellung gemäß § 33 BauGB beschlossen ist.

Mit Einreichung dieser Bauantragsunterlagen soll der Bauabschnitt 1 erfolgen.

Die Maße für die Lager- und Montagehalle mit Büro betragen 139,12 m x 133,12 m. Die Gebäude-höhe beträgt laut Eingabeplanung OK Attica ca. 14,60 m. 
Das Flachdach wird begrünt und mit Photovoltaik ausgestattet.

Lage und Form des Baukörpers können der Akte bzw. den nachstehenden Auszügen entnommen werden.

Maßstab der planungsrechtlichen Zulässigkeit ist der sich in Aufstellung befindliche Bebauungsplan „Gewerbegebiet A9 Süd“.

Zusätzlich werden für den ersten Bauabschnitt 163 Stellplätze, davon 4 Stellplätze für Menschen mit Behinderung, errichtet.

Das Bauvorhaben entspricht den künftigen Festsetzungen.

Der Antragsteller hat die künftigen Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger anerkannt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Vaas teilt dem Gremium mit, dass Baurecht erst nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes besteht.

Herr Kuhlen berichtet über den Sachstand zum Verfahren.

GRin Kellner-Zotz merkt kritisch an, dass der Zeitplan sehr straff ist und Unterlagen zu kurzfristig bereitgestellt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.08.2022 09:41 Uhr