Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 02.08.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 01.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet A 9 Süd" beschlossen. Da das Vorhaben nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, wurde in der gleichen Sitzung beschlossen den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.
Das Planungsgebiet umfasst folgende Grundstücke:
Fl.Nr. 1253/1, 1253/3 und eine Teilfläche aus 1223 der Gemarkung Allershausen.
Durchgeführt wurde ein zweistufiges Regelverfahren mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Das Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 09.02.2022 - 11.03.2022 statt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde auf der Sitzung vom 31.05.2022 gebilligt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit 15.06.2022 - 15.07.2022 nach Bekanntmachung vom 07.06.2022 statt.
Nach Kenntnisnahme und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen wurden die Stellungnahmen gemäß der Vorlage des Büros Bökenbrink abgewogen und gemäß dem Abwägungsergebnis im Bebauungsplan berücksichtigt.
Beschluss
Da sich aus den im Verfahren vorgebrachten Anregungen keine relevanten Änderungen in den Planunterlagen ergeben, wird der Bauungsplan "Gewerbegebiet A 9 Süd" daher in der Fassung vom 02.08.2022 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches i.V. mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern als Satzung beschlossen. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften werden nach Art. 81 der Bayerischen Bauordnung als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan sowie die Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekanntzumachen. Die Bekanntmachung erfolgt, nachdem die im Parallelverfahren durchgeführte 14. Änderung des Flächennutzungsplans vom Landratsamt Freising genehmigt ist.
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens sind von der Antragstellerin zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wurde geschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Datenstand vom 05.10.2022 16:04 Uhr