Im Juli 2021 wurde die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ von der Firma Agora Verkehrswende mit Beteiligung des Deutschen Städtetages gestartet. Die Initiative bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
Zuletzt erfuhr die StVO im November 2016 eine umfangreichere Änderung. Erst in diesem Zusammenhang wurde die Möglichkeit für 30 km/h vor Schulen und Kindergärten eröffnet.
Kernforderung:
„Die Städte und Gemeinden brauchen einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen, der es ihnen ermöglicht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten - auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit.“
Forderungen:
- „Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.“
- „Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.“
- „Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
- „Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.“
Die neue Bundesregierung hat sich gegenüber einer Änderung der StVO bereits offener gezeigt. Man erkennt in den letzten Jahren einen Wandel dahingehend, dass der bisherige oberste Grundsatz: „Der Verkehr muss fließen“ zu wackeln beginnt. Es lässt sich erkennen, dass in Zukunft der Schwerpunkt eher bei den schwächeren Verkehrsteilnehmern, also den Fußgängern liegen wird.
Der Beitritt zu dieser Initiative hat keine rechtlichen oder finanziellen Verbindlichkeiten zur Folge. Es geht darum, dem Bundesgesetzgeber zu zeigen, dass die Forderungen der Initiative Unterstützer haben. Derzeit haben sich 275 (Stand: 08.09.2022) Städte und Gemeinden der kommunalen Initiative angeschlossen.