Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf der Fl.Nr. 19/3 der Gemarkung Aiterbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.12.2022 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Westbergstraße Aiterbach“ und ist nach Art der baulichen Nutzung als MD-Gebiet festgesetzt.

Der Baukörper ist geplant mit den Maßen: 14,03 m x 10,53 m. Errichtet wird Keller, EG und OG. Bei Ausführung mit Walmdach und einer Dachneigung von 15°.

Folgende Befreiungen des Bebauungsplans werden beantragt bzw. sind notwendig:

Festsetzung
Befreiung


Baufeld / Baufenster
Baufenster wird nach Norden verschoben
Wandhöhe 3,70 m
Wandhöhe ca. 6,18 m
GRZ von 0,25
GRZ von 0,48
Dachneigung 40° – 43°
Dachneigung 15°
Dachform Satteldach
Walmdach
Dachüberstand Traufe von 40 cm
Dachüberstand 60 cm

Die erforderlichen Befreiungen begründet der Antragsteller wie folgt:
Durch die Größe des Grundstückes und die geplante Bebauung weißt das Bauvorhaben eine GRZ von 0,48 auf. Dies entspricht in etwa der Versiegelung der umliegenden Grundstücke. Da das Baufeld weiter nach Norden verschoben wird, ist dadurch die freigebliebene Grünfläche im Süden nun sinnvoll nutzbar.
Zum Schutz der Witterung und aus gestalterischen Gründen wurde ein größerer Dachüberstand von 60 cm geplant.
Das Gebäude fügt sich nach Art und Maß in die Umgebung ein und widerspricht nicht den Grundzügen des Bebauungsplans.
Die geplante Wandhöhe von ca. 6,18 m und die geringere Dachneigung von 15° ermöglicht eine bessere Flächennutzung im OG. Ebenfalls wird dadurch die Firsthöhe im Vergleich zu den Vorhaben des Bebauungsplans um ca. 50 cm verringert. Die Dachform Walmdach reduziert das Volumen des Daches zusätzlich.

Aus Sicht der Verwaltung gibt das Grundstück mit einer Größe von 900 m² eine solche Bebauung her. Sie bleibt sogar unter der möglichen Baufensterausschöpfung. In diesem Bebauungsplan ist es das letzte verbleibende Grundstück mit einem freien Baufenster. 

Das Bauvorhaben fügt sich in die Umliegende Bebauung ein.

Nachbarrechtliche Interessen bleiben gewahrt. Die erforderlichen Nachbarunterschriften sind alle vollständig und wurden erteilt. 

Abstandsflächen werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen.

Nähere Infos zur Planung können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Baufenster, Wandhöhe, GRZ, Dachneigung, Dachform und Dachüberstand wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2023 10:53 Uhr