Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelhaushälfte und einer Garage auf der Fl.Nr. 2659/4 der Gemarkung Allershausen. (OST)
Daten angezeigt aus Sitzung:
17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 13.12.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen und ist als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Planungsrechtlich ist das Grundstück dem Innenbereich zuzuordnen und als Innenbereichsvorhaben gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. (Außenbereich im Innenbereich)
Die Maße der Doppelhaushälfte betragen 6,04 m x 10,64 m.
Errichtet wird UG, EG, OG und DG. Die Ausführung erfolgt mit Satteldach und einer Dachneigung von 38°.
Auf der Südseite wird zusätzlich ein Balkon errichtet.
Auf der Ostseite des Grundstücks wird eine Grenzgarage errichtet. Der zweite Stellplatz wird neben der Garage nachgewiesen.
Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein.
Für eine gesicherte Erschließung ist mit der Gemeinde Allershausen eine entsprechende Sondervereinbarung für die Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage abzuschließen.
Auf die Nähe zur denkmalgeschützten Kirche wird hingewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.01.2023 10:53 Uhr