Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport auf der Fl.Nr. 2249/4 der Gemarkung Allershausen Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 103 vom 07.09.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.12.2022 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Ortsteil Laimbach und befindet sich im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Laimbach. Bauplanungsrechtliche richtet sich das Bauvorhaben nach § 34 BauGB und ist als Innenbereichsvorhaben zu beurteilen.

Mit dem bereits genehmigten Vorbescheid vom 05.10.2021 wurde der Errichtung eines Doppelhauses zugestimmt.

Die Maße der beantragten Doppelhaushälfte betragen 6,48 m² x 11,20 m. Es wird Keller, EG und DG bei einer Ausführung mit Satteldach und einer Dachneigung von 42° errichtet.
Auf der Südseite wird zusätzlich eine Dachgaube errichtet.

Nähere Infos sind den beigefügten Antragsunterlagen zu entnehmen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Abstandsflächen werden auf dem eigenen Baugrundstück nachgewiesen.
Stellplätze werden entsprechend der Stellplatzsatzung nachgewiesen (2 Stück).

Mit der Gemeinde ist eine Sondervereinbarung für den Wasser- und Kanalanschluss abzuschließen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2023 10:53 Uhr