Antrag auf Nutzungsänderung eines PKW Parkplatzes zu einem Parkplatz für Busse auf der Fl.Nr. 2662/7 und 2652/1 der Gemarkung Allershausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 13.12.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Antrag vom 28.11.2022 stellt der Eigentümer der Flurnummern 2662/7 und 2652/1 der Gemarkung Allershausen einen Antrag auf Nutzungsänderung des PKW-Parkplatzes zu einem Parkplatz für Busse.
Für diesen Bereich gibt es einen Bebauungsplan, der rein die Nutzung von PKWs zulässt.
Aktuell wird dieser PKW-Parkplatz nicht benutzt.
Die entsprechende Begründung liegt den übersendeten Antragsunterlagen bei.
Das Landratsamt Freising steht einer befristeten Befreiung von 5 Jahren positiv gegenüber. Vorrausetzung hierbei, dass alle angrenzenden Grundstückseigentümer dem Befreiungsantrag zustimmen.
Für eine spätere weitere Verlängerung der Nutzung ist jedoch der Bebauungsplan „Leonhardsbuch Südlicher Ortsrand“ entsprechend zu ändern.
Die Immissionsschutzwerte sind zu beachten.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Diskussionsverlauf
Gemeinderat Groszek bemängelt die Vorgehensweise. Aus seiner Sicht liegt hier ein Einwand aus der Nachbarschaft vor, auch wenn es sich um keinen baurechtlichen Nachbarn handelt.
Gemeinderätin Kellner-Zotz versteht die Notwendigkeit, würde aber eine deutlich kürzere Befristung von einem halben Jahr bis maximal einem Jahr begrüßen.
Gemeinderat Lerchl verweist auf die Genehmigung als PKW-Parkplatz und erinnert an das Zustandekommen des Bebauungsplanes. Für einen Bus-Parkplatz gäbe es bessere Flächen in Gewerbegebieten. Ein Dorfgebiet sei hier nicht ideal. Gemeinderat Schuhbauer pflichtet dem bei. In der Vergangenheit gab es einige Flächen im Gewerbegebiet zu erwerben.
Gemeinderat Zandt schlägt vor, die Anzahl auf die im Plan eingezeichneten 10 Stellplätze zu beschränken und diese auf den südlichen Grundstücksteil zu verlegen.
Gemeinderat Held wünscht bei der notwendigen immissionsrechtlichen Prüfung durch das Landratsamt klare rechtliche Aussagen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderliche Befreiung hinsichtlich der Nutzungsänderung von einem PKW-Parkplatz zu einem Parkplatz für Busse wird befristet für ein 1 Jahr erteilt und gilt für maximal 10 Busse, die nur den südlichen Teil des Grundstückes nutzen dürfen. Sollte nach Ablauf des einen Jahres eine Verlängerung gewünscht sein, ist rechtzeitig eine Änderung des Bebauungsplanes einzuleiten. Die Nutzung des Parkplatzes für LKW´s (sowie deren Anhänger) bleibt weiterhin ausgeschlossen. Die rechtliche Prüfung des Immissionsschutzes erfolgt durch das Landratsamt Freising. Auf die gemäß Bebauungsplan beschränkte Nutzungszeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6
Datenstand vom 20.01.2023 10:53 Uhr