Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von Padel Courts auf der Fl.Nr. 496 der Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.03.2023 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Sportgelände am Amperknie“.

Es ist geplant, auf der Grünfläche neben dem Trainingsplatz zwei Padel Courts zu errichten. Der vorhandene Gerätecontainer wird hierbei versetzt.

Der Padel Court ist ein Spielfeld von zehn Metern Breite und 20 Metern Länge. Ein Netz in der Mitte des Feldes trennt die beiden Spielseiten. Der Platz ist an allen Seiten von drei bis vier Meter hohen Wänden umgeben, die wie beim Squash in den Ballwechsel einbezogen werden dürfen.

Der Standort hierzu befindet sich laut Bebauungsplan in der öffentlichen Grünfläche. Hierzu ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.

Folgende Regelung ist hierzu festgesetzt:
Öffentliche Grünfläche, auf der sowohl die Anlage und Unterhaltung kurzgehaltenen Rasens, als auch Staudenbepflanzung und/oder bodendeckende Gehölzpflanzungen zulässig sind.

Nähere Informationen können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Die Kosten für die Errichtung der Padel Courts trägt der TSV Allershausen 1927 e.V.

Diskussionsverlauf

GR Lerchl frägt, ob die Flächen versiegelt werden. Dies ist laut GR Colombo nicht der Fall.
GR Held erkundigt sich, ob die Padel Courts in den Unterhaltszuschuss der Gemeinde an den TSV einfließen. Dies steht heute nicht zu Debatte, es geht lediglich um die baurechtliche Zulässigkeit.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Der erforderlichen Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2023 09:42 Uhr