Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf der Fl.Nr. 2771/3 der Gemarkung Allershausen Hinweis auf GR-Beschluss TOP 3 vom 31.05.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.03.2023 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Leonhardsbuch. Die überplante Grundstücksfläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als Dorfgebiet dargestellt. Bauplanungsrechtlich ist dieses Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen.

Mit Beschluss vom 31.05.2022 wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Gründe hierzu waren die Größe und Höhe des Gebäudes, Zufahrtsregelung sowie der schützenswerte Baumbestand auf dem Grundstück.

Zwischenzeitlich wurde das Bauvorhaben überarbeitet und erneut bei der Gemeinde eingereicht.
Der Antragsteller bittet um eine vollständige bauplanungsrechtliche Beurteilung des eingereichten Bauvorhabens.

Angefragt wird die Bebaubarkeit des Grundstückes mit einem Mehrfamilienhaus das 6 WE beinhaltet.
Die Maße des Gebäudes betragen 12,11 m x 15,86 m. Die Ausführung erfolgt in E+1+D und wird mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 35° geplant. Hierbei ergibt sich eine Firsthöhe von 10,35 m.
Im Vergleich zum Bezugsfall in unmittelbarer Nähe passt sich das Bauvorhaben an das bereits genehmigte Mehrfamilienhaus an und wird nicht größer als das bereits genehmigte und errichtete Gebäude.

Laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen sind auf dem Baugrundstück 14 Stellplätze befahrbar herzustellen.
Errichtet werden soll hierzu eine Tiefgarage mit 10 Stellplätzen. Die restlichen 4 Stellplätze werden oberirdisch hergestellt. Das Dach der Tiefgarage wird begrünt.

Bzgl. des schützenwerten Baumbestandes teilt der/die Antragsteller/-in mit, dass nach jetzigem Stand laut Naturschutzbehörde die Bäume zu erhalten sind. Zusätzlich muss auf dem Grundstück im hinteren Bereich eine extensiv begrünte Fläche vorgesehen werden. 

Am 27.03.2023 teilte das Landratsamt Freising der Gemeinde Allershausen mit, dass die am 30.12.2022 geäußerte Rechtsansicht mittlerweile überholt ist.

Wie sich im Nachhinein anlässlich einer Ortseinsicht herausgestellt hat, weist der zur Bebauung vorgesehene Bereich nördlich der Buchstraße gewisse Besonderheiten in topografischer und naturschutzfachlicher Sicht (Baumbestand) auf. Diese verlangen nach Ansicht des Landratsamtes (Bauamt) nach zwingender Abwägung ein Bauleitplanverfahren.

Des Weiteren wird von der Unteren Naturschutzbehörde angeführt, dass sich auf diesem Grundstück ein nicht kartiertes Biotop befindet.

Weiter wurde dem/der Antragsteller/-in im März 2023 vom Landratsamt mitgeteilt, dass eine Bebauung generell nur über einen Bebauungsplan möglich sei.

Auch im Hinblick auf mögliche Überschwemmungen im unteren Bereich der Buchstraße aufgrund des Hanges, schlägt die Verwaltung vor, die einzelnen Punkte im Bauleitplanverfahren abzuwägen. Sofern dies vom Antragsteller/-in gewünscht ist.

Nähere Infos zur Bebauung sowie zu den Höhenangaben können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht erteilt. Durch den/die Antragsteller/-in ist ein Bauleitplanverfahren zu beantragten um die einzelnen Punkte entsprechend abzuwägen. Die hierbei entstehenden Kosten sind durch den Antragsteller/-in zutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2023 09:42 Uhr