Glonnbrücke Albert-Schweitzer-Straße - Baugrunduntersuchung


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 18.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.04.2023 ö 10

Sachverhalt

Aufgrund einer Bestandsaufnahme im Zuge eines Ortstermins mit den beteiligten Fachbehörden (WWA, Naturschutz), dem planenden IB Dippold & Gerold und der Gemeinde Allershausen am 16.03.2023 wurde vereinbart, die neu herzustellende Glonnbrücke in ihrer Lage um ca. 10-15 m nach Westen zu verschieben.

Die Verschiebung des Brückenstandortes macht einen geringeren Eingriff in das bestehende Ökosystem an der Glonn notwendig (insbesondere Habitatschutz). Gleichzeitig führt die Verschiebung des Brückenstandortes dazu, dass
  • die bestehende Glonnbrücke für den Zeitraum des Neubaus als Behelfsbrücke genutzt werden kann und somit keine Ersatzbrücke für den Zeitraum der Baumaßnahme notwendig wird
  • nur ein Teilabbruch der bestehenden Brückenwiderlager notwendig wird, d.h. bis zur Geländeoberfläche
  • die neue Brücke in ihrer Spannweite etwas geringer ausfallen dürfte

Demgegenüber ergeben sich jedoch auch ergänzende Leistungen, d.h.
  • auf der Nordseite der Glonnbrücke ist eine neue Zuwegung mit einhergehendem Grundstückskauf notwendig
  • eine zusätzliche Baugrunderkundung als auch eine Vermessung am nunmehr vorgesehenen Standort wird zwingend notwendig

Die Baugrunderkundung für den neuen Brückenstandort wurde zwischenzeitlich an das Unternehmen Frank-Bumiller-Kraft zum Preis von 10.412,50 (brutto) vergeben und wird im Mai 2023 ausgeführt. Das Unternehmen Frank-Bumiller-Kraft hat bereits die Baugrunderkundung für den ursprünglichen Brückenstandort durchgeführt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Auftragsvergabe und genehmigt diese.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2023 08:50 Uhr