Glonnbrücke Albert-Schweitzer-Straße - Baugrunduntersuchung
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 18.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufgrund einer Bestandsaufnahme im Zuge eines Ortstermins mit den beteiligten Fachbehörden (WWA, Naturschutz), dem planenden IB Dippold & Gerold und der Gemeinde Allershausen am 16.03.2023 wurde vereinbart, die neu herzustellende Glonnbrücke in ihrer Lage um ca. 10-15 m nach Westen zu verschieben.
Die Verschiebung des Brückenstandortes macht einen geringeren Eingriff in das bestehende Ökosystem an der Glonn notwendig (insbesondere Habitatschutz). Gleichzeitig führt die Verschiebung des Brückenstandortes dazu, dass
- die bestehende Glonnbrücke für den Zeitraum des Neubaus als Behelfsbrücke genutzt werden kann und somit keine Ersatzbrücke für den Zeitraum der Baumaßnahme notwendig wird
nur ein Teilabbruch der bestehenden Brückenwiderlager notwendig wird, d.h. bis zur Geländeoberfläche
die neue Brücke in ihrer Spannweite etwas geringer ausfallen dürfte
Demgegenüber ergeben sich jedoch auch ergänzende Leistungen, d.h.
- auf der Nordseite der Glonnbrücke ist eine neue Zuwegung mit einhergehendem Grundstückskauf notwendig
- eine zusätzliche Baugrunderkundung als auch eine Vermessung am nunmehr vorgesehenen Standort wird zwingend notwendig
Die Baugrunderkundung für den neuen Brückenstandort wurde zwischenzeitlich an das Unternehmen Frank-Bumiller-Kraft zum Preis von 10.412,50 (brutto) vergeben und wird im Mai 2023 ausgeführt. Das Unternehmen Frank-Bumiller-Kraft hat bereits die Baugrunderkundung für den ursprünglichen Brückenstandort durchgeführt.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Auftragsvergabe und genehmigt diese.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.05.2023 08:50 Uhr