Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Leonhardsbuch. Die überplante Grundstücksfläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als Dorfgebiet dargestellt. Bauplanungsrechtlich ist dieses Vorhaben gemäß § 34 BauGB zu beurteilen.
Es ist geplant, auf den Fl.Nrn 2527/2 und 2528/3 der Gemarkung Allershausen ein Zweifamilienwohnhaus mit den Maßen 12,98 m x 6,80 m zu errichten.
Errichtet wird EG und OG mit Satteldachausführung und einer Dachneigung von 18° Grad.
Die Firsthöhe beträgt 6,98 m.
Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen wird nicht eingehalten.
Durch den Antragsteller wird eine Befreiung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen beantragt. Anstatt vier Stellplätzen sollen nur drei errichtet werden.
Dieser Befreiungsantrag wird wie folgt begründet:
Um den vierten Stellplatz herzustellen, müsste das Gelände wegen der Steilheit des Hangs tief abgegraben werden. Darüber hinaus wäre der Versiegelungsanteil am Gesamtgrundstück hoch.
Anmerkung der Verwaltung.
Dem Hauptbaukörper kann grundsätzlich zugestimmt werden. Jedoch ist die Planung so anzupassen, dass auf dem Grundstück vier Stellplätze entsprechend der Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen befahrbar hergestellt und nachgewiesen werden.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Auf die Nähe zur Kirche wird hingewiesen.
Nähere Infos zur Ausführung und Planung des Bauvorhabens können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.