Betriebskostenförderung nach dem Kinderförderungsgesetz für Tageseinrichtungen;
Weitergabe der Bundesmittel für Kinder unter drei Jahren in den Kinderkrippen
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 02.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 12.12.2017 wurde festgelegt, dass die U3-Fördermittel des Bundes teilweise an das Kinder-, Mütter- und Familienzentrum Allershausen e.V. weitergeleitet werden. Dabei wurde für die einzelnen Einrichtungen unterschieden.
Für die Einrichtung in der Kesselbodenstr. 8b wurden 100% der Fördermittel, für die Einrichtungen in der Kirchstr. 15 und der Kirchstr. 2 wurden jeweils 50% der Fördermittel weitergeleitet.
Aufgrund der Neustrukturierung verfügt das Kinder-, Mütter- und Familienzentrum Allershausen e.V. seit dem Jahr 2023 über nur noch eine einheitliche Betriebsnummer seitens des Landratsamtes Freising. Somit kann hier bei der Förderung zwischen den einzelnen Einrichtungen nicht mehr unterschieden werden.
Eine Berechnung über die letzten sieben Jahre ergibt, dass insgesamt betrachtet durchschnittlich 62,73 % der Fördermittel weitergeleitet wurden. Es wird daher vorgeschlagen, künftig aufgerundet 63 % der U3-Fördermittel des Bundes an das Kinder-, Mütter- und Familienzentrum Allershausen e.V. weiterzuleiten. Im Übrigen bleibt es bei den bisherigen Bestimmungen.
Beschluss
Aufgrund der Neustrukturierung des Kinder-, Mütter- und Familienzentrum Allershausen e.V. mit nur einer Betriebsnummer erfolgt die Weiterleitung der Betriebskostenförderung des Bundes für Plätze für Kinder unter drei Jahren wie folgt:
1. Für die Betriebsnummer der drei Krippen werden ab dem Jahr 2023 die U3-Fördermittel des Bundes zu 63 % weitergereicht.
2. Mit dieser Regelung entfallen in allen drei Einrichtungen weitere Regelungen zu einem Defizitausgleich.
3. Mit der Weiterleitung der für die Gemeinde bestimmten U3-Fördermittel zum quantitativen und qualitativen Ausbau wird die Aufgabe des qualitativen Ausbaus an das Kinder-, Mütter- und Familienzentrum Allershausen e.V. übertragen. Es ist ein Nachweis über die Verwendung der weitergeleiteten Fördermittel für den qualitativen Ausbau zu führen und der Gemeinde vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.05.2023 10:17 Uhr