Antrag auf Baugenehmigung zum Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf der Fl.Nr. 459, Gemarkung Tünzhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 23.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Göttschlag". Die bauplanungsrechtliche Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit richtet sich nach § 34 BauGB (Innenbereich).
Mit Antrag auf Baugenehmigung soll die aktuell bestehende Mehrzweckhalle durch eine neue landwirtschaftliche Mehrzweckhalle (Ersatzbau) ersetzt werden.
Die Maße des Ersatzbaues betragen 30,00 m x 10,00 m. Die Ausführung erfolgt mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 25° Grad bei einer Firsthöhe von 8,37 m.
Die Abstandsflächen werden auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen.
Auf die Anbauverbotszone von 20,00 m für Staatsstraßen gemäß Art. 23 BayStrWG wird hingewiesen. Aus Sicht der Gemeinde bestehen hierzu keine Bedenken. Wie der umliegenden Bebauung zu entnehmen ist, wurden bereits Reduzierungen genehmigt.
Das Baugrundstück liegt im Überschwemmungsgebiet „Amper“.
Eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung für den Ersatzbau im Überschwemmungsgebiet nach § 78 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 WHG ist derzeit laut Wasserwirtschaftsamt noch nicht erforderlich, weil das Verbot zum Bauen bzw. zur Erweiterung baulicher Anlagen nur in vorläufig gesicherten oder festgesetzten Überschwemmungsgebieten besteht und das Überschwemmungsgebiet der Amper derzeit weder vorläufig gesichert noch festgesetzt ist.
Eine abschließende wasserrechtliche und wasserwirtschaftliche Stellungnahme wird durch das Wasserwirtschaftsamt im Baugenehmigungsverfahren erfolgen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Nähere Infos zum eingereichten Bauvorhaben können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.06.2023 16:00 Uhr