Antrag der Kinderkrippe Fridoline auf Gewährung von Zulagen für das Personal
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 13.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 25.05.2023 beantragt die Kinderkrippe Fridoline die (rückwirkende) Gewährung von mehreren Zulagen durch die Gemeinde für das Betreuungspersonal in den Krippen. Namentlich sind dies die SuE-Zulage, Arbeitsmarktzulage und Inflationszulage.
Begründet wird der Antrag mit der Situation auf dem Arbeitsmarkt und den damit verbundenen Schwierigkeiten neues Personal (Fachkräfte) zu finden sowie bestehendes Personal halten zu können.
Mit Email vom 30.05.2023 wurde der Antrag auf Grundlage einer geänderten Kalkulation dahingehend abgeändert, dass die Gemeinde nur noch die SuE-Zulage übernehmen soll.
Anmerkung der Verwaltung:
Zulagen sind Gehaltsbestandteil und somit Sache des jeweiligen Arbeitgebers.
Die SuE-Zulage wurde im letzten Jahr zwischen den „regulären“ Tarifverhandlungen speziell für den Sozial- und Erziehungsdienst im Geltungsbereich des TVöD verhandelt.
Neben der Kinderkrippe Fridoline sind noch drei weitere Kindertagesstätten freier Träger im Ort, die im Rahmen des Gleichheitsgrundsatzes mitberücksichtigt werden müssten. Zu erwartende Kosten können ohne entsprechende Angaben der Träger nicht geschätzt werden.
Nach Aussage des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern (KAV) besteht keine Anspruchsgrundlage für die Fridoline auf Gewährung der Zulage. Die Gemeinde sollte nach dem Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit von einer Übernahme absehen.
Eine Anfrage beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) ergab, dass eine Übernahme grundsätzlich möglich ist. Dazu sollte aber zwingend ein Defizitvertrag vereinbart werden. Anderenfalls bestünde bei isolierter Übernahme die Gefahr einer unzulässigen Überförderung. Es handelt sich dabei immer um eine freiwillige Leistung der Gemeinde.
Diskussionsverlauf
GR Mück hält den Abschluss eines Defizitvertrages und die damit verbundene Gleichbehandlung der Träger im Ort für sinnvoll.
GRin Schlegel moniert, dass keine Information im AK Kita erfolgt ist. Ihrer Ansicht nach sollte eine Gleichbehandlung der Träger im Ort erfolgen. Jedoch sind durch die Zulage keine Neueinstellungen zu erwarten.
GR Kortus erkundigt sich, ob dadurch die U3-Förderung wegfällt.
Im Rahmen der Angleichung der Verträge würde diese wegfallen.
GR Held spricht die Elternbeiträge an, die ebenfalls angepasst werden müssten um das von der Gemeinde zu übernehmende Defizit möglichst gering zu halten.
Beschluss
Zur Gleichbehandlung soll mit der Krippe ein Defizitvertrag, analog denen mit anderen Trägern, vereinbart werden. Die Weiterleitung der U3-Fördermittel des Bundes soll dadurch entfallen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.07.2023 10:30 Uhr