Antrag auf Vorbescheid zum Bau einer Gewerbehalle auf der Fl.Nr. 1809 der Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 25.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.07.2023 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Unterkienberg. Die betroffene Grundstücksfläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als „Landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt.
Bauplanungsrechtlich ist dieses Vorhaben als Außenbereichsvorhaben gemäß § 35 BauGB zu beurteilen.
Angefragt wird der Bau einer Gewerbehalle mit den Maßen 20,00 m x 40,00 m.

Im Zuge dieses Vorbescheides sollen folgende Fragen beantwortet werden:

  • Ist das geplante Gebäude in Lage und Größe wie dargestellt planungsrechtlich zulässig?
  • Sind für die Baumaßnahme die geplanten Traufhöhen sowie die Firsthöhe wie im Plan dargestellt zulässig?
  • Ist eine GRZ von 0,16 zulässig?
  • Ist eine GFZ I von 0,31 zulässig?
  • Bestehen Auflagen hinsichtlich des Immissionsschutzes?
  • Bestehen Auflagen hinsichtlich des Schallschutzes?
  • Ist für das geplante Gebäude eine Mischnutzung (z.B. Gewerbe u. Wohnen) zulässig?

Grundsätzlich sind Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist.

Beurteilt wird dieses Bauvorhaben als sonstiges Bauvorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 2 BauGB.
Aus Sicht der Verwaltung werden öffentliche Belange beeinträchtigt (Flächennutzungsplan).
Somit kann dem beantragten Vorbescheid bauplanungsrechtlich nicht zugestimmt werden.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.08.2023 09:39 Uhr