Antrag auf Vorbescheid für den Anbau an ein bestehendes Mehrfamilienhaus mit Neubau einer Tiefgarage auf der Flurnummer 561/5, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 25.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.07.2023 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Amperfeld“. Dieser ist aus 1970 und sieht kein weiteres Baufenster auf dem Grundstück vor. Die vorhandenen Garagen sollen abgebrochen werden und stattdessen soll ein an das vorhandene Gebäude angebautes Mehrfamilienhaus mit Außenmaßen von 10,85 m bzw. 9,85 m x 16,52 m entstehen. Die Stellflächen sollen zum Teil in einer Tiefgarage im südlichen Bereich des Grundstücks nachgewiesen werden. Die übrigen Stellflächen werden im nördlichen Bereich oberirdisch nachgewiesen.

Die Festsetzungen Baufenster, Firstrichtung und Flächen für Garagen werden durch das Bauvorhaben nicht eingehalten.

Die Begründung vom Planer rührt daher, dass das Bauvorhaben sich in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und sowohl die Abstandsflächen und brandschutzrelevante Belange eingehalten werden.

Das Grundstück hat nach dem Plan aus 1968 vier Wohneinheiten und im Dachgeschoss befinden sich zwei weitere Wohneinheiten. Im Rahmen der Genehmigung sollen die bestehenden Wohneinheiten nachgenehmigt werden. Für die beiden Wohneinheiten im Dachgeschoss sollen jeweils zwei Stellflächen nachgewiesen werden.

Für die 4 Wohneinheiten im Bestand sind 4 Stellflächen nachzuweisen. Für die 2 Wohnungen im Dachgeschoss müssen 4 Stellflächen nachgewiesen werden. Für die neu geplanten 5 Wohneinheiten sind 10 Stellflächen zu errichten. Zusätzlich sind 3 Stellflächen für Besucher nachzuweisen. Insgesamt sind mindestens 21 Stellflächen nachzuweisen. Nach der vorgelegten Planung werden insgesamt 25 Stellflächen hergestellt.

Diskussionsverlauf

GR Glück erkundigt sich, ob für die beiden nachzugenehmigenden Wohneinheiten Herstellungsbeiträge nacherhoben werden.

GR Held bittet um Prüfung, in welchen Fällen der Bestandsschutz bei Stellplätzen erlischt und die aktuellen Stellplatzregelungen Anwendung finden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Die Befreiungen vom Bebauungsplan „Amperfeld“ für Baufenster, Flächen für Garagen und Firstrichtung werden erteilt. Von der Stellplatzsatzung wird keine Abweichung erteilt. Für die vier Wohneinheiten gilt Bestandsschutz, dafür ist jeweils nur ein Stellplatz nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.08.2023 09:39 Uhr