DIBAG Neubau Lager-, Logistik- und Montagehalle mit Büro (Mezzanine) Gewerbegebiet A9 Süd Tektur zur Halle Nord BA I


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 10.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.10.2023 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet A9 Süd“.

Der Bauantrag ist die Tektur zur Halle Nord BA I. Der östliche Abschnitt der Halle wird von der anliegenden Firma genutzt. Der westliche Abschnitt der Halle wird von einer Firma zur Lagerung und Kommissionierung von Waren genutzt. Die Betriebsbeschreibungen befinden sich in der Anlage.

Die Maße für die Lager- und Montagehalle mit Büro betragen 139,12 m x 133,12 m. Die Gebäude-höhe beträgt laut Eingabeplanung OK Attica ca. 14,60 m.
Das Flachdach wird begrünt und mit Photovoltaik ausgestattet. Gegenüber dem Erstantrag hat sich die Gebäudegröße und -höhe nicht verändert. Hier ist die Detailplanung eingearbeitet und Kleinigkeiten haben sich in der Aufteilung geändert. Die Unterlagen zum Brandschutz und zur Entwässerung werden nachgereicht.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet A9 Süd“ werden eingehalten.

Zusätzlich werden für den ersten Bauabschnitt 163 Stellplätze, davon 4 Stellplätze für Menschen mit Behinderung, errichtet.

Diskussionsverlauf

GRin Kellner-Zotz äußert die Vermutung, dass mit dem Tekturantrag eine Nutzung, die der Gemeinderat nicht möchte, untergeschoben wird.
GR Klose und Bail ergänzen, dass Logistikfirmen ausgeschlossen sind sowie eine dreijährige Befristung besprochen war.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Ausnahmen und Befreiungen vom Bebauungaplan Gewerbegebiet A9 Süd werden nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Datenstand vom 13.11.2023 11:29 Uhr