Wasserrechtliche Genehmigung zur Oberflächenentwässerung im Ortsteil Aiterbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 10.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Zuge der Planungen für das Baugebiet „Wasenlohe-Aiterbach“ wurde durch das Landratsamt Freising, Abteilung Wasserrecht und Wasserwirtschaft sowie dem Wasserwirtschaftsamt München eingewandt, dass kein gültiges Wasserrecht für die bestehende Oberflächenentwässerung des Ortsteils in den Atterbach vorliegt. Die vorgesehene Oberflächenentwässerung des Baugebiets in den Atterbach kann ohne gültiges, angepasstes Wasserrecht nicht erfolgen.
Das ursprüngliche Wasserrechtsverfahren hat sich nicht nur auf Aiterbach, sondern auch auf die Ortsteile Eggenberg, Laimbach, Oberkienberg und Tünzhausen bezogen. Verschiedene problematische Konstellationen in den Ortsteilen haben das gesamte Verfahren verzögert, so dass es noch nicht abgeschlossen werden konnte.
Aus diesem Grund ist beabsichtigt, Aiterbach aus dem Gesamtverfahren herauszulösen und die Genehmigungsunterlagen durch die WipflerPLAN Planungsgesellschaft erstellen zu lassen. Da WipflerPLAN die Erschließungsträgerschaft für das Baugebiet übertragen wurde, sind die Gegebenheiten teilweise bereits bekannt und Synergien zu erwarten.
Das Angebot beläuft sich pauschal für die vier vorhandenen Einleitstellen inklusive 5 % Nebenkosten auf einen Bruttopreis von 16.993,20 Euro.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das Verfahren zur wasserrechtlichen Erlaubnis der Oberflächenentwässerung für Aiterbach aus dem Gesamtverfahren herauszulösen. Mit der Erstellung der Genehmigungsunterlagen für das wasserrechtliche Verfahren zur Einleitung von Oberflächenwasser im Ortsteil Aiterbach wird die WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH aus Pfaffenhofen zu einem Bruttopreis von 16.993,20 Euro beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.11.2023 11:29 Uhr