Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Amperfeld“ und ist nach Art der baulichen Nutzung als WA-Gebiet (Allgemeines Wohngebiet) festgesetzt.
Im Zuge eines Antrags auf Vorbescheid wird angefragt, ob der Anbau eines Lagers an das bestehende Reiheneckhaus bauplanungsrechtlich möglich ist.
Der geplante Anbau hat die Maße 2,45 m x 10,53 m.
Errichtet wird Keller, EG und OG bei einer Pultdachausführung mit einer Dachneigung von
12° Grad.
Für das Bauvorhaben ist eine Befreiung vom Baufenster sowie vom Gebäudetyp II notwendig.
Diese werden durch den Antragsteller wie folgt begründet:
„Die Erweiterung an der Giebelseite ist die einzige Möglichkeit, die benötigte Lagerfläche für den Betrieb zu errichten. Die Erweiterung wird nur zur Lagerung des Equipments der Firma genutzt. Durch die Befreiung vom Gebäudetyp II kann der Anbau so kompakt wie möglich gehalten werden“.
Aus Sicht der Verwaltung kann den beantragten Befreiungen zugestimmt werden.
Die Grundzüge der Planung sieht die Verwaltung als nicht beeinträchtigt. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein und beeinträchtigt das Ortsbild nicht.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Im Genehmigungsverfahren ist ein Entwässerungsplan vorzulegen.
Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.