Glonnbrücke Albert-Schweitzer-Straße - Kostenschätzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 16.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2024 ö 9

Sachverhalt

Mit Datum vom 18.04.2023 wurde der Gemeinderat über die Vergabe der Baugrunduntersuchung für den neuen Standort der Glonnbrücke informiert. Die Baugrunduntersuchung hat ergeben, dass das ursprünglich konzipierte Bauwerk grundsätzlich am neuen Standort erstellt werden kann.

Nach einer konkreten Hochwassermodellierung wurde seitens IB festgestellt, dass die Auswirkungen des Brückenbauwerks auf den Wasserspiegel des wasserwirtschaftlich anzusetzenden Hochwasserereignisses in der angedachten Bauweise einer Verbundfertigteilträger-Konstruktion (VFT) in erheblichem Maße negativ sind. Es würde sich mit einer VFT-Konstruktion eine Erhöhung des Wasserspiegels um ca. 1,2 m ergeben. Dies ist aufgrund der anliegenden bebauten Grundstücke nicht vertretbar. Die vorgesehene VFT-Konstruktion ist daher nicht umsetzbar.

Daher wurde für das Brückenbauwerk die Variante in Auslegung einer Trogkonstruktion überprüft. Bei dieser Brückenkonstruktion ergeben sich keine negativen Auswirkungen im Fall von Hochwasserereignissen. Das Erscheinungsbild der Trogkonstruktion entspricht in etwa der derzeitigen Brückenkonstruktion der Glonnbrücke. Die Kosten für eine VFT- bzw. Trogkonstruktion liegen auf ähnlichem Niveau.

Aufgrund vergleichbarer Baumaßnahmen in 2023 zeichnen sich jedoch erhebliche Kostensteigerungen für das angedachte Brückenbauwerk ab. Daher wurde das IB Dippold und Gerold im Oktober 2023 damit beauftragt, eine aktualisierte Kostenschätzung für das geplante Brückenbauwerk (Trogkonstruktion, Fahrverkehr) zu erstellen.

Kostenschätzung Trogkonstruktion Fahrverkehr
Mit Datum vom 05.12.2023 wurde vom IB die Kostenschätzung für ein Bauwerk als Trogkonstruktion vorgelegt. Die erstellte Kostenschätzung auf Basis von Submissionsergebnissen 2023 lassen eine Baukostensteigerung von ca. 40 % erwarten. Demzufolge würden sich die Gesamtkosten (brutto) für das Brückenbauwerk (Brückenbau Straßenbrücke, Straßenbau, Abbruch Bestandsbrücke) inkl. Nebenkosten von ca. € 1.500.000,00 auf € 2.100.000,00, d.h. um ca. € 600.000,00, erhöhen.

Parallel wurde das IB aufgefordert, Richtpreisangebote bzw. Kostenschätzungen für Erstellung eines Brückenbauwerkes als Rad-/Fußwegbrücke vorzulegen.

Kostenschätzung Rad-/Fußwegbrücke
Mit Datum vom 09.01.2024 wurden vom IB Kostenschätzungen für Ausführung einer Rad-/Fußwegbrücke in drei verschiedenen Materialvarianten, d.h. Aluminium, glasfaserverstärkter Kunststoff (GFK) und Stahl vorgelegt.
Aluminium                858.000,00        Beispiel in der Anlage enthalten
GFK                1.035.000,00
Stahl                1.110.000,00

Kostenunterschied und weitere Verfahrensweise
Auf Basis der aktuell vorliegenden Kostenschätzungen ergibt sich ein Kostenunterschied von € 990.000,00 bis 1.242.000,00 zwischen der Ausführung als Brücke für den Fahrverkehr und der Ausführung als Rad-/Fußgängerbrücke.

Auf Basis der vorliegenden Kostenschätzungen und unter Zugrundelegung bzw. Bewertung/Beurteilung des tatsächlichen Bedarfs ist nunmehr seitens des Gemeinderates zu entscheiden, wie in der Baumaßnahme weiter zu verfahren ist, d.h.
  • Abbruch der Bestandsbrücke und Neubau einer Brücke für den Fahrverkehr
  • Abbruch der Bestandsbrücke und Neubau einer Rad-/Fußgängerbrücke

Mögliche Fragestellungen für Bewertung/Beurteilung des Bedarfes der Glonnbrücke
  • Eine durchgehende Befahrung des Wirtschaftsweges für Fahrzeuge über 3,5 to zwischen Albert-Schweitzer-Straße und Unterkienberg kann prinzipiell nur gewährleistet werden, wenn die Brücke über die Glonn als auch die Brücke über den Mühlbach entsprechend ertüchtigt werden.
  • Ist für die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche zwischen Mühlbach und Glonn (ca. 4 Hektar) tatsächlich der Invest für eine befahrbare Brücke über die Glonn zweckdienlich?
  • Kann mit der Ertüchtigung die Schleppkurve für größere landwirtschaftliche Fahrzeuge (z.B. Silomaisernte) in der Albert-Schweitzer-Straße tatsächlich gewährleistet werden?
  • Werden die landwirtschaftlichen Flächen nördlich des Mühlbaches über die Albert-Schweitzer-Straße erschlossen oder erfolgt deren Zufahrt über den Wirtschaftsweg aus Unterkienberg? Prinzipiell müsste Erschließung über Unterkienberg erfolgen, da die Brücke über den Mühlbach auf 3,5 to begrenzt ist.
  • Könnten die landwirtschaftlichen Flächen zwischen Mühlbach und Glonn ggfs. auch über den Wirtschaftsweg von Unterkienberg her erschlossen werden?
  • Könnte es sinnvoll erscheinen die Brücke über den Mühlbach für die Befahrung mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu ertüchtigen (derzeit auf 3,5 to begrenzt) um Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen zwischen Mühlbach und Glonn zu gewährleisten? Wenn ja, würde für Glonnquerung definitiv eine Rad-/Fußgängerbrücke ausreichen.

Diskussionsverlauf

Im Gremium wird das Für und Wider der beiden Varianten Rad-/Fußgängerbrücke und Straßenbrücke sowie deren verkehrliche Auswirkungen diskutiert. Trotz der hohen Kosten bei beiden Varianten wird mehrheitlich die Rad-/Fußgängerbrücke favorisiert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, eine Rad-/Fußwegbrücke in der Planung weiterzuverfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Datenstand vom 02.02.2024 10:17 Uhr