Anpassung der Elternbeiträge für die gemeindlichen Kindertagesstätten


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 20.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.02.2024 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 19.07.2022 wurden die Kindergartengebühren letztmals entsprechend der Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst zum 01.09.2022 angepasst. Nach dem Grundsatzbeschluss Nr. 51 vom 14.03.2000 sind die Elternbeiträge alle 2 Jahre anzupassen.

Die Tariferhöhung im TVöD Sozial- und Erziehungsdienst betrug in 2023 3.000 € als pauschaler steuerfreier Betrag. Zum 01.03.2024 erfolgt eine Erhöhung um monatlich 200,00 € zuzüglich 5,5 %, mindestens jedoch 340,00 €. Dies ergibt eine durchschnittliche Erhöhung von 380,00 € monatlich. Umgerechnet auf einen ganztägigen Betreuungsplatz errechnet sich eine Gebührenerhöhung von 22% (Berechnung in der Anlage). Der Betrag aus 2023 findet hier keine Berücksichtigung.

Im neuen Kindergarten Amperspatzen soll eine gemischte Gruppe entstehen, in der auch U3-Kinder aufgenommen werden. Für diese Kinder wird bis zum Erreichen des 3. Lebensjahres ein erhöhter Beitrag berechnet. Im BayKiBiG werden diese Kinder mit dem Faktor 2,0 berücksichtigt (doppelter Betreuungsaufwand), so dass hier die zweifache Gebühr des Grundbetrages vorgeschlagen wird.

Das bisherige Spiel- und Getränkegeld soll in ein Spiel- und Brotzeitgeld umgewandelt werden. Ab dem neuen Betreuungsjahr erhalten die Kinder zusätzlich zu Getränken vormittags eine Brotzeit und nachmittags nochmals eine Kleinigkeit (z.B. Obst). Für das Spielgeld sollen monatlich wie bisher 6,00 € erhoben werden, für das Brotzeitgeld je nach Betreuungszeit monatlich 40,00 € bzw. 45,00 €.

Für U3-Kinder muss zusätzlich noch eine Hygienepauschale erhoben werden, in der bis auf die Windeln selber, die die Eltern zur Verfügung stellen, sämtliches Verbrauchsmaterial für das Wickeln enthalten ist. Hier wird je nach Betreuungszeit ein Betrag von monatlich 20,00 € bzw. 30,00 € errechnet.

Mit dem Elternbeirat wurde die Gebührenerhöhung im Vorfeld bereits besprochen und im Detail deren Zusammensetzung erläutert. 

Für das Essensgeld, das bisher bei 4,00 € pro Essen betrug, muss ebenfalls ein höherer Betrag verlangt werden. Aufgrund der enormen Kostensteigerungen bei den Lebensmitteln und dem erhöhten Personalbedarf würde sich ein Betrag von ca. 6,50 € je ausgegebener Mahlzeit errechnen. Eine deutliche Erhöhung auf 5,00 € pro Essen wird daher vorgeschlagen.

Diskussionsverlauf

GRin Kellner-Zotz teilt mit, dass der Elternbeirat ein Schreiben zur Gebührenhöhe verfasst hat und liest dies vor. Das Schreiben kam erst eine halbe Stunde vor Sitzungsbeginn per E-Mail und war zu Sitzungsbeginn nicht bekannt.

Daraufhin entstand eine Diskussion über die hohen Ansprüche an die Kinderbetreuung und Mittagsverpflegung, die Notwendigkeit bzw. Höhe der Positionen Brotzeitgeld und Hygienepauschale.

GR Raith und GR Zandt regen eine Aufstellung an, wie viel Geld die anderen Träger von der Gemeinde erhalten und wie viel die Gemeinde ein Betreuungsplatz in der jeweiligen Kita kostet.

Weiter wird angeregt, nach einem Jahr der Erhöhung ein Fazit, mit Vergleichswerten aus anderen Kommunen, zu ziehen.

Datenstand vom 13.03.2024 10:32 Uhr