GVS Allershausen - Instandsetzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 20.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.02.2024 ö 4

Sachverhalt

In der Gemeinde Allershausen besteht eine Vielzahl von Gemeindeverbindungsstraßen, Wirtschaftswegen und örtlichen Wegen. Die Straßen und/oder Wege weisen 
  • eine unterschiedliche Ausbauart (befestigt, unbefestigt)
  • einen stark unterschiedlichen Straßenzustand
  • und eine stark unterschiedliche Beeinträchtigung auf
Aus Sicht des Bauamtes sind einige der Straßen/Wege zwingend instand zu setzen um 
  1. eine grundsätzliche Befahrung zu ermöglichen
  2. bzw. eine sichere Befahrung zu gewährleisten
  3. bzw. Gefährdungen zu vermeiden
Hierbei handelt es sich um folgende Straßen und Wege im Gemeindebereich
  1. GVS Tünzhausen-Aiterbach, unbefestigt (Mineralbeton); z.T. Gemeindebereich Kirchdorf
  2. GVS Tünzhausen-Nörting, unbefestigt (Mineralbeton); z.T. Gemeindebereich Kirchdorf
  3. GVS FS6-Laimbach, befestigt
  4. Verbindungsweg in Laimbach

Für die unbefestigten GVS Tünzhausen-Aiterbach (1.) und Tünzhausen-Nörting (2.) wird eine Wegesanierung vorgeschlagen, die das vorhandene Wegebaumaterial nutzt. Dabei wird die vorhandene Verschleißschicht aufgerissen, das Material im Nachgang gefräst, im weiteren als Dachprofil angelegt und abschließend für den Fahrverkehr wieder verdichtet. Im Vorfeld sind Bankettfräsarbeiten notwendig um ein seitliches Abfließen des Oberflächenwassers zu gewährleisten. Ergänzend sind seitens des Bauhofes Hobelarbeiten vorgesehen um die GVS in der Breite zu reduzieren.
Anmerkung: Die Durchführung der Wegesanierung erfolgt in Absprache mit der Gemeinde Kirchdorf, da Teile der Wege auf der Gemarkung Kirchdorf liegen.

Für die GVS Laimbach (3.) sind auf einem Abschnitt von ca. 850 m Bankettfräsarbeiten vorgesehen um das notwendige Muldenabflussprofil wieder herzustellen. Seit der Erneuerung der GVS in 1985 ist die damals angelegte Mulde komplett durch abgetragene Bodenmaterialien der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen verfüllt.

Für den Verbindungsweg in Laimbach (4.) ist vorgesehen die vorhandene Verschleißschicht aufzureißen, das Material im Nachgang zu fräsen, zusätzlich Mineralbeton aufzubringen, im weiteren als Dachprofil anzulegen und abschließend den Weg für den Fahrverkehr wieder zu verdichten.

Die Kosten für die Wegesanierung (ohne Kosten für Hobelarbeiten und Materiallieferung) betragen gemäß Angebot der Firma Hallertauer Wegesanierung ca. € 7.733,81 (brutto) für die Gemeinde Allershausen.

Diskussionsverlauf

GR Moser weist auf den bestehenden Vertrag mit den Landwirten zum Feld- und Waldwegunterhalt hin.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den vorgesehenen Baumaßnahmen wie vorgeschlagen sowie der Vergabe an die Firma Hallertauer Wegesanierung zum Gesamtpreis von € 7.733,81 zu. Das Technische Bauamt wird beauftragt die Wegesanierung in Absprache mit dem Bauhof und der Gemeinde Kirchdorf baldmöglichst vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2024 10:32 Uhr