Festlegung der Wahlhelferentschädigung (Erfrischungsgeld) für die Europawahl am 09.06.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 20.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.02.2024 ö 6

Sachverhalt

Am 09.06.2024 findet die Europawahl statt. Um die Wahl abwickeln zu können, werden wieder Wahlhelfer benötigt, die ein Erfrischungsgeld erhalten sollen.
Bei den letzten beiden Wahlen (Bundestagswahl, Landtags- und Bezirkswahl) wurde jeweils eine Wahlhelferentschädigung in Höhe von 30,- Euro gewährt. Im Anschluss an die Landtags- und Bezirkswahl wurde die Wahlhelferentschädigung von Teilen des Gemeinderates als nicht angemessen bezeichnet.
Die Verwaltung schlägt vor, den Wahlhelfern für die Europawahl ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,- Euro zu gewähren.

Diskussionsverlauf

Da die Verpflegung der Wahlhelfer in der bestehenden Form beibehalten wird, regt GR Mück an, die 30,- Euro Erfrischungsgeld für die Europawahl beizubehalten. In der darauffolgenden Diskussion ergab sich - bei Beibehaltung der bisherigen Verpflegung der Wahlhelfer - folgende Erfrischungsgeld-Staffelung:

Europawahl
30,- Euro
Bundestagswahl
40,- Euro
Landtags- und Bezirkswahl
50,- Euro
Kommunalwahl
60,- Euro

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt für die Europawahl am 09.06.2024 eine Entschädigung von 50,- Euro pro Wahlhelfer zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 10

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt - bei Beibehaltung der bisherigen Verpflegung der Wahlhelfer - folgende Erfrischungsgeld-Staffelung:

Europawahl
30,- Euro
Bundestagswahl
40,- Euro
Landtags- und Bezirkswahl
50,- Euro
Kommunalwahl
60,- Euro

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 13.03.2024 10:32 Uhr