Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Bereich Moosstraße im Ortsteil Unterkienberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 05.03.2024 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Mit Antrag vom 05.02.2024 beantragen die Eigentümer der Teilfläche aus Fl.Nr. 1724/7, Gemarkung Allershausen, den Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung Ihres Bauvorhabens zu schaffen.

Die Fläche ist aktuell im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als „Landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt.
Mit der Einbeziehungssatzung soll die geplante Fläche von ca. 850 m² als WA-Gebiet festgesetzt werden.

Beide Antragsteller planen auf dieser Fläche jeweils eine Doppelhaushälfte zu errichten.

Die geplante Zufahrt soll über die Moosstraße erfolgen. Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über ein notariell gesichertes Geh- und Fahrtrecht auf der Fl.Nr. 1724/7, Gemarkung Allershausen. Alle anderen Dienstbarkeiten wie Wasser, Kanal, etc. wurden auch notariell über die Fl.Nr. 1724/7, Gemarkung Allershausen, gesichert. Die offizielle Vermessung der Fläche steht noch aus.

Im Verfahren und in Absprache mit dem Landratsamt Freising sind in der Satzung unbedingt folgende Punkte festzusetzen: Baugrenzen, Zahl der Wohneinheiten, Vollgeschosse, Wandhöhe, Dachform und Dachneigung.

Diskussionsverlauf

GR Mück erkundigt sich, ob Gespräche mit den Eigentümern hinsichtlich eines größeren Baugebietes geführt wurden.
Es wurden Gespräche dahingehend geführt, aber ein größeres Gebiet ist durch die Eigentümer nicht gewünscht.

GR Lerchl frägt nach der Zufahrt bei einer evtl. späteren Gebietsentwicklung.
Die Zufahrt wäre über Am Moosbolt möglich.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Einbeziehungssatzung (Bauleitplanung) für die Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1724/7 der Gemarkung Allershausen zu. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens sind von den Antragstellern zu tragen. Hierzu ist eine entsprechende Vereinbarung mit der Gemeinde Allershausen abzuschließen. Die Beauftragung eines Planungsbüros für die Ausarbeitung der Einbeziehungssatzung erfolgt in Absprache mit den Antragstellern durch die Gemeinde Allershausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2024 09:39 Uhr