Bebauungsplan "Buchstraße" Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 05.03.2024 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich am 12.09.2023 mit dem Antrag auf Bauleitplanung befasst und beschlossen, für die Grundstücke Fl.Nr. 2771/2 und 2771/3 der Gemarkung Allershausen (nördlich der Buchstraße in Leonhardsbuch) einen Bebauungsplan aufzustellen.

Die Antragsteller haben eine Vereinbarung zur Kostenübernahme unterzeichnet. In Abstimmung mit ihnen wurde das Planungsbüro Wacker für die Bauleitplanung ausgewählt.

Nun muss noch der offizielle Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanverfahren gefasst werden.

Diskussionsverlauf

GR Huber möchte, dass die Zufahrt zu den Grundstücken im Norden erfolgt.
Dafür müsste der Geltungsbereich erweitert werden. Außerdem sind die dafür nötigen Flächen in fremdem Eigentum und im Landschaftsschutzgebiet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes i.S. des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet „Buchstraße“.

Der Planungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der wie folgt umgrenzt ist:

Im Westen
Durch die westliche Grenze der Fl.Nr. 2771/2
Im Osten
Durch die östliche Grenze der Fl.Nr. 2771/3
Im Süden
Durch die Buchstraße (Fl.Nr. 2479)
Im Norden
Durch die südliche Grenze der Fl.Nr. 2771

Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als allgemeines Wohngebiet (WA) festzusetzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren nach dem BauGB einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2024 09:39 Uhr