Bebauungsplan "Buchstraße"
Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 05.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat sich am 12.09.2023 mit dem Antrag auf Bauleitplanung befasst und beschlossen, für die Grundstücke Fl.Nr. 2771/2 und 2771/3 der Gemarkung Allershausen (nördlich der Buchstraße in Leonhardsbuch) einen Bebauungsplan aufzustellen.
Die Antragsteller haben eine Vereinbarung zur Kostenübernahme unterzeichnet. In Abstimmung mit ihnen wurde das Planungsbüro Wacker für die Bauleitplanung ausgewählt.
Nun muss noch der offizielle Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanverfahren gefasst werden.
Diskussionsverlauf
GR Huber möchte, dass die Zufahrt zu den Grundstücken im Norden erfolgt.
Dafür müsste der Geltungsbereich erweitert werden. Außerdem sind die dafür nötigen Flächen in fremdem Eigentum und im Landschaftsschutzgebiet.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes i.S. des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet „Buchstraße“.
Der Planungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der wie folgt umgrenzt ist:
Im Westen
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Durch die westliche Grenze der Fl.Nr. 2771/2
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Im Osten
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Durch die östliche Grenze der Fl.Nr. 2771/3
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Im Süden
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Durch die Buchstraße (Fl.Nr. 2479)
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Im Norden
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Durch die südliche Grenze der Fl.Nr. 2771
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Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als allgemeines Wohngebiet (WA) festzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren nach dem BauGB einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.03.2024 09:39 Uhr