Antrag des TSV Allershausen zur Gewährung von Zuschüssen nach den Sportförderrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 05.03.2024 ö Beratend 6

Sachverhalt

Der TSV Allershausen beantragt nach den Sportförderrichtlinien – Abschnitt G insgesamt Fördermittel in Höhe von 45.713,10 € im Haushalt 2024 vorzusehen.

Diskussionsverlauf

GR Held zitiert den Satz „Die Kosten für die Errichtung der Padel Courts trägt der TSV Allershausen 1927 e.V.“ aus TOP 2 der Sitzung vom 28.03.2023 und sieht sich arglistig getäuscht.
Bürgermeister Vaas entgegnet, dass der beantragte Zuschuss konform zu den gemeindlichen Sportförderrichtlinien ist.

Nach intensiver Diskussion zur Bauart, Finanzierung und dem bisherigen Verfahrensablauf sowie zur Überarbeitung der Sportförderrichtlinien wird die Beschlussfassung zurückgestellt. Der Verfahrensablauf, insbesondere das Thema Kostentragung, ist aufzuklären.
Der Ansatz bleibt im Haushalt enthalten, eine evtl. Auszahlung der Finanzmittel erfolgt je nach endgültiger Entscheidung vorerst nicht.

Datenstand vom 25.03.2024 09:39 Uhr